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24.04.2009, 10:31 | #1 (permalink) | ||||||||||||
Winterfahrer
Vorname: Björn
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Blinker und Rücklicht an GPZ 550
ich baue mir gerade ne gpz 550 um und wollte halt das Heck komplett erneuern.
zwei runde rücklichter in die verkleidung und die blinker sollten dahin wo die noch weißen griffe aufhören (etwas unter die kleinen blauen rechtecke). neues_heck.JPG ist das erlaubt oder müssen die blinker mit den rücklichtern eine horizontale linie bilden? weiterhin soll der heckfender weg und durch einen neuen kennzeichenhalter ersetz werden, zeige ich damit zuviel reifen oder geht das noch ok? wie sind da die richtwerte damit das mit dem tüv klappt? kann mir da einer weiterhelfen? |
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24.04.2009, 12:05 | #2 (permalink) | ||||||||||||
Schwarzfahrer
Sachsen
Vorname: Jochen
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Beiträge: 389
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
Die Blinker müssen nicht in einer Linie zum Rücklicht sein. Entscheident ist nur das sie das richtige E haben, soll heißen das sie auch als hintere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen sind. Außerdem müssen sie einen Mindestabstand von 12cm zur Mittelachse haben.
Beim hinteren Spritzschutz gab es früher mal die Regel, dass das Ende bis höchstens 15cm oberhalb der Radachse enden muss. Das wurde aber in den letzten Jahren aufgeweicht. Bei mir gabs beim TÜV keine Probleme. Und bei mir sieht man fast das komplette Rad von hinten. |
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24.04.2009, 12:16 | #3 (permalink) | ||||||||||||
Winterfahrer
Vorname: Björn
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
danke
der abstand von 12cm zur mittelachse sollte so wie ich mir das gedacht habe, gerade so eben passen. das mit dem nummernschild muss ich dann noch mal nachmessen, aber unterm schild ist ja auch noch der reflektor. |
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24.04.2009, 18:58 | #4 (permalink) |
hat noch keinen Titel
Vorname: Volker
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
Ich gehe mal davon aus dein Bike vor 99 EZ hatte. Somit ist es nach D-Recht zugelassen.Steht auch im Brief. Damit könntest du sogar hinten ohne Blinker und nur mit Oschenaugen fahren. Bei nach EU-Recht zugelassenen Bikes brauchst man hinten Blinker. Und diese sollen einen Abstand innen gemessen von 240mm haben.
Zum Thema Spritzschutz schau mal auf den Anhang. Gilt natürlich nur für nach D-Recht zugelassene. Und nicht zu vergessen das Katzenauge. Gibt es ganz kleine feine von Moto Guzzi.
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Geändert von oenkie (24.04.2009 um 19:02 Uhr)
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24.04.2009, 19:10 | #5 (permalink) | ||||||||||||
Winterfahrer
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
sehr aufschlussreich.
mit anderen worten es kommt mal wieder auf den tüvler an ob sich der querstellt. |
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24.04.2009, 19:19 | #6 (permalink) |
hat noch keinen Titel
Vorname: Volker
Beiträge: 80
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
Der Tüv ist nur am Anfang. Die Rennleitung hat da ein Paar gute Leute mit Augen für Detail. Kein Spritzschutz kann Anzeige bedeuten. Weil technische Veränderung und somit fehlt dir die Betriebserlaubnis. Klingt lächerlich. Ist aber so
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24.04.2009, 22:38 | #7 (permalink) | ||||||||||||
Winterfahrer
Vorname: Björn
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
wenn der tüv den neuen kennzeichenhalter einträgt kann mir die polizei auch nichts
lag schon öfters mit den netten blauen herren im klinsch und hatte immer die besseren argumente (naja bis auf einmal oder eher dreimal, aber egal, die kleine existriert eh nicht mehr) |
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25.04.2009, 01:40 | #8 (permalink) | ||||||||||||
Schwarzfahrer
Sachsen
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
Je nach Umfang deines Umbaus kannst du dich ja mal mit dem TÜV in Verbindung setzen und gucken in wie weit die bei deinen Ideen mit machen und wo die Grenzen des Machbaren sind.
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25.04.2009, 12:11 | #9 (permalink) | ||||||||||||
Winterfahrer
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550
genau das hatte ich auch vor, nachdem alle meine gedanken zum umbau geordnet sind.
nicht das ich mir die ganze arbeit mache und der tüvler sagt "so aber nicht" |
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Stichworte |
550, bilnker, blinker, gpz, rã¼cklicht, rücklicht |
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