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Rilcom 03.07.2013 07:51

TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Hey Morgen !

Ich versuche derzeit herauszufinden, ob Mischbereifung beim Motorrad einen erheblichen Mangel rechtfertigt ?

Meine Freundin ist gestern hin zum TÜV und dieser meinte, sie müsste wiederkommen. Mit Mischbereifung käme sie nicht durch.
Die Reifen hat der TÜV Prüfer sich nicht mal weiter angeschaut, weder das Profil noch das Alter.

Wisst ihr vielleicht etwas dazu ?

Danke.

beiker 03.07.2013 08:12

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Wennn ich das richtig verstanden habe....

Es gibt keinen Unterschied mehr bei den Mängeln...

Mängel = keine Plakette;)

Gruß
Berthold

Rilcom 03.07.2013 08:17

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Wie jetzt :confused:

d.h. selbst mit geringem Mangel gehts nicht mehr durch ?

beiker 03.07.2013 08:19

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
So hatte ich das verstanden, hab damals aber nur mit einem "halben Ohr" hingehört.

Seit letzem Jahr ist das so, dafür wird der TÜV nicht mehr zurückdatiert;)

Übrigens brauchst Du Reifenfreigaben für das Mopped, in denen steht bestimmt nichts von Mischbereifung...

HolgiV6 03.07.2013 10:03

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Wie genau weis ich nicht
aber selbst mit defektem Standlicht bekommste kein TÜV mehr ;)

Mischbereifung darfste am Motorrad auch nicht fahren!!!!
Also vorne Pirelli und hinten Michelin ist verboten
was man darf sind unterschiedliche Reifen von einem Hersteller wenn es dazu eine Freigabe gibt

mace 18.12.2013 21:40

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
es ist so:
das mängelsystem beim tüv ist vorgestuft. das heißt auf dem papier, dass ein prüfer da nichts dran ändern kann( klar einige weichen davon ab, gibt aber immer wieder §reiter die das da gaz genau nehmen) das ist das 1. problem.
und 2. nein man darf keine 2 reifenhersteller zur gleichen zeit fahren! das ist schon seit ein paar jahren so;) am besten schon mal n neuen holen und nen 10er für die neue prüfung blechen

ich hoffe ich konnte helfen;)

MT09 11.09.2016 10:52

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Zitat:

Zitat von Rilcom (Beitrag 161072)
Ich versuche derzeit herauszufinden, ob Mischbereifung beim Motorrad einen erheblichen Mangel rechtfertigt ?

Ja, ist nicht erlaubt und es wird demzufolge auch keine Plakette zugeteilt.

Mito 17.09.2016 19:08

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Umdenken ist angesagt: Mischbereifung am Kfz ist seit Alters her Diagonal gemixt mit Radial!!!
Mischen von Marken ist nicht verboten!!!

Mito 17.09.2016 19:25

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Umdenken ist angesagt:
Mischbereifung am Kfz ist seit Alters her Diagonal gemixt mit Radial verboten!!!
Mischen von Marken ist nur verboten wenn die FZ-Papiere entsprechende Eintragungen aufweisen!!!
Unterschiede zwischen PKW und Krad werden in den Vorschriften nicht erwähnt, nicht mal bei der für die Ermittlung der Mindestprofiltiefe

HolgiV6 18.09.2016 20:52

AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
 
Ohne Freigabe wird es dir aber kein TÜV Prüfer abnehmen
und in keiner Freigabe wirst du Markenmischungen finden


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