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Versicherung, TÜV & Co. Informationen rund um Themen wie Zulassung, TÜV-Eintragungen, günstige Versicherungen, usw. gehören in dieses Forum.

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Alt 13.07.2009, 20:54   #1 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von Swifty
 
     
 
TUT
 
 
QN ?
 
     
Vorname: Martin
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Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Wer nach einem Unfall bewußt eine falsche Geschwindigkeit zu Protokoll gibt, verspielt den Anspruch auf sämtliche Leistungen seiner Kaskoversicherung. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor (Az. 5 U 78/08).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, verlor der Fahrer eines Ferrari Spider 360 Modena die Kontrolle über seinen Wagen. Er geriet mit den rechten Rädern in den unbefestigten Grünstreifen der Landstraße und schleuderte über die gesamte Fahrbahn, wobei sich der Ferrari drehte und schließlich an einem Baumstumpf auf der Gegenseite zum Stehen kam. Im Unfallprotokoll gab der mit einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro versicherte Mann an, mit 70 km/h gefahren zu sein. Das war exakt die an dieser Stelle zugelassene Höchstgeschwindigkeit. (Quelle: tourenfahrer.de)

Die Versicherung allerdings weigerte sich, die anfallenden Reparaturkosten von über 67000 Euro auch nur teilweise zu übernehmen. Ein Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt unzweifelhaft mit einer Mindestgeschwindigkeit von 95 km/h unterwegs gewesen sein muss. Diese Differenz hätten weder die Versicherung noch das Gericht als Bagatelle abgetan, teilte die Anwaltshotline mit. Eine Abweichung von immerhin 25 km/h sei keine hinnehmbare Fehlertoleranz mehr.

Der Wert der richtigen Geschwindigkeit sei eine unablässige Voraussetzung für die gerichtliche Beurteilung eines Unfallgeschehens. Der Ferrari-Fahrer habe aber in Kenntnis seiner erheblich über dem Erlaubten liegenden Geschwindigkeit vorsätzlich eine falsche Angabe gemacht. Es ist laut Auffassung der Richter davon auszugehen, dass er dadurch bewusst verhindern wollte, dass die Versicherung von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Unfalls ausgehen und ihre Leistung zumindest teilweise verweigern würde. Durch diese arglistig Täuschung verlor er nun jegliche Ansprüche.
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Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2009, 21:02   #2 (permalink)
Lenny
 
Benutzerbild von sir lonn
 
     
 
???
 
 
?? ??
 
     
Vorname: Christian
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Alter: 34
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AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

ehrlich währt am längsten.
sir lonn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2009, 21:04   #3 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
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TUT
 
 
QN ?
 
     
Vorname: Martin
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AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Zitat:
Zitat von sir lonn Beitrag anzeigen
ehrlich währt am längsten.
und wer hätte das gedacht, auch vor gericht wo am meisten gelogen wird.
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2009, 21:11   #4 (permalink)
HS-Hüpfburg-Terrorist
 
Benutzerbild von Bob Harley
 
     
 
OHZ
 
 
ME 5
 
     
Vorname: Marco
Ort: Ritterhude/Team-Nord
Alter: 49
Motorrad: HD Street Bob
Fahrstil: Slow`N Loud!
Beiträge: 2.635
AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Ehrlich, wer hat den längsten...???
__________________
MfG Bob Harley
Meine Harley tropft nicht, sie markiert!


No One Likes Us! We Don´t Care!
Bob Harley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 07:52   #5 (permalink)
Bat
Ms. Off-Topic und Heldin!
 
Benutzerbild von Bat
 
     
 
BA
 
 
T 9
 
     
Vorname: Beate
Ort: SZ
Motorrad: ZX9R
Fahrstil: interessant
Beiträge: 664
AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Zitat:
Zitat von bigwaldi666 Beitrag anzeigen
Ehrlich, wer hat den längsten...???
hol die Säge raus... deswegen haben Lügen kurze Beine: die sind alle schon mal Marco begegnet
__________________
.................. ...................................
"Tugend nennt man die Summe der Dinge, die wir aus Trägheit, Feigheit oder Dummheit nicht getan haben." Henry Miller
Bat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2009, 08:17   #6 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
     
 
CE
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Rudi
Beiträge: 951
AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Wann habe ich gelogen ??
__________________

HardEddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2009, 22:26   #7 (permalink)
Anonymer Überholiker
 
     
 
MK
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Berthold
Ort: 58706 Menden
Motorrad: '99er ZX-9R und GS1200ADV
Fahrstil: langsam starten
Beiträge: 377
AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Erich hat den Längsten

Naja, er hätte gleich die 95 km/h angeben sollen. Dann hätte die Versicherung einen anderen Grund gehabt nicht zu zahlen...
__________________
Ihr macht das schon....
beiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 17:07   #8 (permalink)
Motzerator
 
Benutzerbild von HolgiV6
 
     
 
DH
 
 
II 29
 
     
Vorname: Holger
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Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.645
AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

das beste man sagt da sman nicht genau weiß wie schnell man war
wer schaut schon ständig auf den Tacho
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Denn schöne Kombis heißen AVANT!!!


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Ralph Waldo Emerson


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Callejon - 1000PS







HolgiV6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2009, 11:33   #9 (permalink)
Bergaufbremser
 
Benutzerbild von MartinXJR
 
     
 
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OI ?
 
     
Vorname: Martin
Ort: Dortmund
Alter: 41
Motorrad: Yam XJR1200 4PU Bj. 96
Fahrstil: eher sportlich
Beiträge: 60
AW: Tempolüge kostet Versicherungsschutz

Soweit ich weiß muss man die Geschwindigkeit aber angeben. Kommt man nicht drum herum.

Vielleicht hätte er schreiben sollen "Gefühlte 70km/h"?! Oder einfach direkt bei der Wahrheit bleiben
MartinXJR ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
kostet, tempolüge, versicherungsschutz


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