hausstrecke.de

Zurück   hausstrecke.de > Alltägliches > Versicherung, TÜV & Co.
Jetzt anmelden & dabei sein! Linkliste Community

Versicherung, TÜV & Co. Informationen rund um Themen wie Zulassung, TÜV-Eintragungen, günstige Versicherungen, usw. gehören in dieses Forum.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.05.2009, 16:53   #1 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von Swifty
 
     
 
TUT
 
 
QN ?
 
     
Vorname: Martin
Ort: 78549 Immendingen-Hattingen
Alter: 66
Motorrad: BMW K 1200 GT
Fahrstil: eher sportlich
Beiträge: 505
Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

Urteil 1: Vollkasko zahlt nicht bei Ablenkung durch Freisprecheinrichtung

Wer in seinem Auto über eine Freisprecheinrichtung verfügt und sich damit auf der sicheren Seite wähnt, der sollte jetzt genau aufpassen. Denn das freihändige Telefonieren entspricht zwar der Straßenverkehrsordnung, doch bei einem Unfall kann es trotzdem teuer werden. In dem vorliegenden Fall wollte ein Mann bei 120 km/h auf der Autobahn einen Anruf abweisen. Dabei kam er von der Spur ab und fuhr auf einen Wohnwagen auf. Mit dem Hinweis auf das riskante Fahrmanöver weigerte sich seine Vollkasko-Versicherung, den Schaden zu begleichen. Zu Recht, wie das Landgericht Frankfurt urteilte (Aktenzeichen: 2/230 506/00). Die Richter beurteilten das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig, er musste den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Urteil 2: Während der Autofahrt darf das Handy nicht in die Hand genommen werden

Das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1005/02) spricht eine klare Sprache: Während der Fahrt darf der Autofahrer ein Handy nicht einmal in der Hand halten. Damit wies das Gericht die Klage eines Autofahrers gegen eine Geldbuße in Höhe von 30 Euro ab. Der Mann hatte am Steuer eine SMS gelesen. Doch die Richter widersprachen seiner Ansicht, lediglich das Telefonieren sei während der Fahrt untersagt. Vielmehr argumentierten Sie, dass für den Fahrer jegliche Nutzung eines Mobiltelefons verboten sei, ob er dieses nun aufnimmt oder in der Hand hält. Die Art der Nutzung spiele dabei keine Rolle. Diesem Urteil zufolge ist also auch das Ablesen der Uhrzeit oder das Navigieren per Handy im Auto untersagt!


Urteil 3: Handy-Gespräch kann auch bei unverschuldetem Unfall teuer werden

Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, verhält sich gefahrenträchtig und das kann teuer werden. Das Oberlandesgericht Köln verurteilten einen Autofahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent am entstandenen Gesamtschaden, weil er zum Zeitpunkt des Unfalls telefoniert hatte (Aktenzeichen: 12 U 142/01). Dabei hatte der Mann eigentlich keine Schuld, ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte ihm die Vorfahrt genommen. Doch das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung lenke stark vom Verkehrsgeschehen ab und vermindere das Reaktionsvermögen, so die Argumentation der Richter. Der Fahrer sei somit schlechter in der Lage, drohende Unfälle abzuwenden und trage somit eine Teilschuld.


Urteil 5: Handys dürfen zum Wärmen der Ohren am Steuer im Auto benutzt werden

Kurios aber wahr: Das Oberlandesgericht Hamm, das es 2000 Autofahrern verbot, ein Handy überhaupt anzufassen (siehe Urteil 1), erlaubt die Nutzung eines Handys bei voller Fahrt - als Ohrwärmer im Fall von akuten Ohrenschmerzen (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 606/07). Wer jetzt glaubt, schon die passende Ausrede für die nächste Polizeikontrolle parat zu haben, hat sich allerdings zu früh gefreut. Das Gericht stellte lediglich fest, dass diese Nutzungsart nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße. Dem Fernfahrer, der diese Ausrede erfunden hat glaubten die Richter nämlich kein Wort, er kam um das verhängte Bußgeld nicht herum.


Urteil 6: Telefonate an der roten Ampel unter Umständen erlaubt

Wer am Steuer telefoniert, muss nicht zwangsläufig ein Bußgeld zahlen: Wenn der Fahrer nämlich mit ausgeschaltetem Motor an einer roten Ampel steht und das Gespräch vor der Weiterfahrt beendet, verstößt er nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies entschied das Oberlandesgericht in Hamm (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 190/07). Ein Autofahrer hatte gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid über 40 Euro geklagt - und Recht bekommen. Entscheidend ist jedoch, dass der Motor ausgeschaltet war. In einem anderen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm die Beschwerde eines Autofahrers, der mit laufendem Motor an einer Ampel telefoniert hatte, zurückgewiesen (Aktenzeichen: 2 Ss OWi 811/05).


Urteil 7: Telefonate auch auf dem Seitenstreifen verboten

Wer auf der Autobahn einen Anruf erhält und auf dem Seitenstreifen hält, um diesen entgegenzunehmen, verhält sich verkehrswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf im letzten Jahr (Aktenzeichen: IV 2 Ss (Owi) 84/0. Die Richter argumentierten, dass ein Fahrzeug mit laufendem Motor auch auf dem Seitenstreifen weiterhin am Verkehr teilnehme. Für den Fahrer kam es sogar noch dicker: Weil er den Seitenstreifen nur zum Telefonieren genutzt hatte wurde er auch für verbotswidriges Halten an einer Kraftstraße belangt. Wer einen dringenden Anruf entgegennehmen will, der muss dafür auf einen Parkplatz oder Parkstreifen ausweichen. Diese werden laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) anders bewertet.

Quelle: handy.t-online.de
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2009, 15:22   #2 (permalink)
Der Geisterfahrer, von der Küste.
 
Benutzerbild von Caspar
 
     
 
OH
 
 
KH 4
 
     
Vorname: Karsten
Ort: Beschendorf nähe Grömitz Ostsee
Alter: 60
Motorrad: Kawasaki ZZR 600 E Bj.2001
Fahrstil: routiniert
Beiträge: 519
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

Jetzt mal eine Frage zum Möp und Handy.Viele die ich kenne haben wenn sie Möp fahren, einen Kopfhörer im Ohr zB.MP3 oder auch Handy Kopfhörer.Ist es erlaubt mit 1. Ohrwurm zu fahren oder darf man gar keinen Kopfhörer im Ohr haben? wenn man Möp fährt ? wenn zB.das Navi am Möp ist ,braucht man ja schon mal min1.Kopfhörer um etwas zu verstehen.Das ich nicht beide Ohren mit einen Kopfhörer zu machen darf, ist mir schon klar aber mit einen Stöpsel im Ohr, wie sieht es da aus ?´darf man mit 1.Stöpsel fahren ?
__________________
Wecke nur dann den Drachen,wenn du ihn besiegen kannst.
__________________________________________________

LINKMein Caspar,guckst Du.
neue Bilder 20.09.2009
------------------------------------
Caspar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2009, 18:47   #3 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von Swifty
 
     
 
TUT
 
 
QN ?
 
     
Vorname: Martin
Ort: 78549 Immendingen-Hattingen
Alter: 66
Motorrad: BMW K 1200 GT
Fahrstil: eher sportlich
Beiträge: 505
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

ich gluabe ja. es gibt doch diese billiggegensprechanlagen von z.b. aldi, lidl & co. die haben solche ohrstöpsel.
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2009, 19:01   #4 (permalink)
Jungspunt
 
Benutzerbild von Krankerbruder
 
     
 
HI
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Holger
Ort: nähe Hildesheim
Alter: 36
Motorrad: Night Rod
Fahrstil: meiner
Beiträge: 382
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

also mit einem Stöpsel im Ohr darfst du auf jeden fall fahren

aber wie is das wenn die Kopfhörer im Helm verbaut sind und nicht im Ohr, darf mann da auch nur eine Seite nutzen?

Weil Funkgeräte haben ja auch teilweise 2 Lautsprecher, welche per Klettverschluss in den Helm integriert werden
__________________
nimm das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht Lebend raus.

Geändert von Krankerbruder (09.06.2009 um 19:05 Uhr)
Krankerbruder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2009, 21:36   #5 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
     
 
EN
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Melli
Beiträge: 460
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

Und was ist mit dem Fall??

Elvira ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 18:59   #6 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von Swifty
 
     
 
TUT
 
 
QN ?
 
     
Vorname: Martin
Ort: 78549 Immendingen-Hattingen
Alter: 66
Motorrad: BMW K 1200 GT
Fahrstil: eher sportlich
Beiträge: 505
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

der darf das!!! er fährt auch ohne helm, dafür mit badelatschen und kurzen hosen. also darf er auch beim fahren telefonieren.....
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 20:56   #7 (permalink)
trans4mer
ehemaliger User
 
Beiträge: n/a
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

Ich bin Beruflich täglich unterwegs.
Ich weiß aus Erfahrung das man sich trotz Freisprechanlage zeitweise sehr auf das Gespräch konzentriert und dadurch vom Strassenverkehr abgelenkt ist.
Ich gehe dann immer mit der Geschwindigkeit runter, was auch den Vorteil hat den Gesprächspartner besser zu verstehen.
Man sollte am besten Telefonieren wenn der Wagen steht, ist zumindest meine Meinung.
  Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2009, 22:23   #8 (permalink)
böserbub
 
Benutzerbild von marko
 
     
 
GF
 
 
ZZ 9999
 
     
Vorname: Marko
Ort: BS
Alter: 43
Motorrad: Triumph Speed Triple 1050
Fahrstil: nicht vorhanden
Beiträge: 355
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

und der hier?
__________________
marko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 18:53   #9 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
     
 
EN
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Melli
Beiträge: 460
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

Die sind ja mal völlig Schmerzfrei
Elvira ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 19:02   #10 (permalink)
Bat
Ms. Off-Topic und Heldin!
 
Benutzerbild von Bat
 
     
 
BA
 
 
T 9
 
     
Vorname: Beate
Ort: SZ
Motorrad: ZX9R
Fahrstil: interessant
Beiträge: 664
AW: Urteile bei Handybenutzung im Strassenverkehr!

Ich finde man könnte das dem Fahrer aber gerne dann noch mal vors Visier halten, damit er auch mal schauen kann, was in der SMS steht...
__________________
.................. ...................................
"Tugend nennt man die Summe der Dinge, die wir aus Trägheit, Feigheit oder Dummheit nicht getan haben." Henry Miller
Bat ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
handybenutzung, strassenverkehr, urteile


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:39 Uhr.

Tipp: Motorradbekleidung
Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern.
Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.
hausstrecke.de ist das neue markenoffene Motorradforum für alle Motorrad-Marken, u.a. Aprilia, BMW, Buell, Ducati, Harley-Davidson, Honda, Kawasaki, KTM, Suzuki, Triumph, Yamaha oder sonstige Marken - natürlich auch Streetfighter und sonstige exklusive Umbauten. Spannende Angebote von Händlern für Ersatzteile, Gebrauchtteile und jegliches Zubehör (Tuning, Reifen, Bugspoiler, usw.) stehen zum Verkauf. In diesem Biker Forum tauschen sich Vertragshändler und Motorradfahrer aus, auch über Oldtimer oder Roller oder Quads. Aber auch über ein Rennstreckentraining oder Sicherheitstraining vom ADAC kann sich im Forum ausgetauscht werden, der eine oder andere Erfahrungsbericht gelesen werden und Verabredungen für gemeinsame Touren mit dem Motorrad getroffen werden. Wer auf der Suche nach einer günstigen Motorradversicherung oder einem Motorrad Wunschkennzeichen ist, wird im passenden Unterforum ebenso fündig wie die Biker, die nach Tipps für Motorradbekleidung (Helm, Hose, Jacke, Handschuhe, ...) suchen. Aber auch die Motortechnik rund ums Motorrad kommt nicht zu kurz - Begriffe wie Vergasersynchronisation, Nockenwelle, etc. werden im Forum verständlich erklärt, ebenso wie Fahrwerkeinstellungen und Kauftipps für den richtigen Motorrad Auspuff.
no new posts

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54