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Versicherung, TÜV & Co. Informationen rund um Themen wie Zulassung, TÜV-Eintragungen, günstige Versicherungen, usw. gehören in dieses Forum.

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Alt 20.05.2009, 13:23   #1 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
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Motorrad: BMW K 1200 GT
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Beiträge: 505
Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) werden mobile Navigationsgeräte in Deutschland immer beliebter. Wird ein solches tragbares Gerät entwendet, ist das für den Verbraucher doppelt ärgerlich. Nicht nur den Verlust des Geräts hat er zu beklagen, er wird auch kein Geld von seiner Kfz-Versicherung bekommen, weil mit der Teilkasko nur der Diebstahl fest eingebauter Teile gedeckt ist.

Wer hingegen eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein »Deckung für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen – erweitert«, etwa bei der Allianz, abgeschlossen hat, hat so sicher gestellt, dass über diese Zusatzdeckung das gestohlene mobile Navigationsgerät grundsätzlich versichert ist. Einschränkungen gelten dabei allerdings für nächtliche Diebstähle.

Wer jedoch auf Nummer Sicher gehen will, sollte das Navi am besten niemals am (oder im) Fahrzeug zurücklassen. (Quelle: Tourenfahrer.de)
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 14:18   #2 (permalink)
HS-Hüpfburg-Terrorist
 
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ME 5
 
     
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Alter: 49
Motorrad: HD Street Bob
Fahrstil: Slow`N Loud!
Beiträge: 2.635
AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Dem stimme ich zu!
__________________
MfG Bob Harley
Meine Harley tropft nicht, sie markiert!


No One Likes Us! We Don´t Care!
Bob Harley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2010, 06:49   #3 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
     
 
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Vorname: dieter
Ort: Unna
Motorrad: harley fat boy/bmw r1200rt
Fahrstil: normal
Beiträge: 12
AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Was passsiert wenn ich es abgeschlossen habe.
Allzeit gute Fahrt..
dibi66 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2010, 07:40   #4 (permalink)
Lesben-Schreck
 
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Vorname: Eggi
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AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Zitat:
Zitat von Swifty Beitrag anzeigen
......

Wer jedoch auf Nummer Sicher gehen will, sollte das Navi am besten niemals am (oder im) Fahrzeug zurücklassen.
Das halte ich am sinnvollsten. Alles andere finde ich grob fahrlässig.

Was ist eigentlich mit den Navis, die man am Fahrzeug fest abschießen kann?
Wie sind denn die versichert?
Sowas habe ich letztens gesehn. So richtig mit Schlüssel und Schloß.
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Der Verlust der Werte: Es gibt Leute die kaufen mit Geld, das sie nicht haben, Sachen, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.

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Ehemann von Ela die Waldkatze
Eggi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2010, 13:00   #5 (permalink)
Ruhiger Ninjafahrer
 
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AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Ja. Außenversicherung entweder bei der Allianz oder halt günstig.

Eggi, die Einrede bei grober Fahrlässigkeit kann man auch ausschliessen lassen, das ist nicht das Problem. Gerade in der Hausratversicherung ist der Verzicht auf Einrede der gF zu empfehlen... mal den Kamin angelassen, mal ein Fenster gekippt gelassen, mal bei laufender Waschmaschine gepennt... alles Potential zur Einrede bei gF.

Um Deine Frage zu beantworten: Auch diese Navis sind im Rahmen der Außenversicherung gedeckt (sofern die Deckung das hergibt), sofern es sich um einen Einbruchdiebstahl handelt. Hingegen den einfachen Diebstahl kriegst Du nicht so leicht versichert. Also wenn Du das Nav abklemmst, mit Dir rumträgst und es dann geklaut wird... dann hast Du Pech. Es müßte schon ein Raub sein, um wieder in die Außenversicherung zu gelangen.

Das sicherste ist also eine Hausratvers mit Außendeckung und dann das Nav ins Handschuhfach legen, Auto abschliessen. Wird es von dort geklaut, ist es ein sauberer ED (Einbruchdiebstahl) und rutscht in die Außendeckung. Aber Vorsicht, viele haben hier eine Summenhöchstgrenze oder Selbstbeteiligung.
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ConnyLungis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2010, 13:25   #6 (permalink)
Dolmant
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AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Ist vielleicht was "Offtopic" aber was bedeutet "Einrede der groben Fahrlässigkeit" genau?
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Alt 09.02.2010, 15:53   #7 (permalink)
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AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Der Versicherer verzichtet dann bedingungsgemäß darauf, bei einem Schaden die grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers einzureden und im Zuge dessen die Leistung zu kürzen oder gar abzulehnen.

Am lebenden Beispiel greifen wir uns mal die Bedingungen der Interlloyd raus (eine der besten).

http://www.online-protokoll.de/view.php?nr=1660

Auf PDF Seite 37 §15 Abs. 3.
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Alt 09.02.2010, 16:29   #8 (permalink)
Dolmant
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Beiträge: n/a
AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Also wenn da statt "einreden" -> "unterstellen" gestanden hätte, hätte ich es wohl direkt kapiert.. aber das Wort "einreden" hat mich irgendwie irritiert.

Danke für die Erklärung.
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Alt 09.02.2010, 18:28   #9 (permalink)
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AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

okay, das ist fachchinesisch, sorry.
Google mal nach "Einrede grobe fahrlässigkeit"
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Alt 09.02.2010, 19:09   #10 (permalink)
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Ort: Dänischenhagen
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Motorrad: BMW S1000RR
Fahrstil: locker warmfahren
Beiträge: 171
AW: Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?

Bei der HuK Coburg sind fest montierte Navis etc. bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert . Habe mal meinen Vertrag gescannt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf HuK Coburg_Zubehör.pdf (1,04 MB, 8x aufgerufen)
__________________
.
Die schönste Verbindung zwischen 2 Punkten ist eine Kurve.

http://www.s1000rr.de/forum/index.php
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navidiebstahl, zahlt

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