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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV-Tipps


cinzano
28.12.2008, 15:44
Nichts ist schlimmer als mit gefährlichem Halbwissen bei einer Polizeikontrolle oder dem TÜV (oder DEKRA, Küs usw.) aufzuschlagen.
Hier mal eine, wie ich finde, recht gut und verständlich geschriebene website eines Rechtsanwaltes.

TÜV-Tipps (http://dsima-temp.data-systems.biz/tuev.shtml)

Kurz und knapp ist zu den wichtigsten Themen geschrieben, worauf man achten muss und was erlaubt ist (oder auch nicht).

Ninja Hagen
28.12.2008, 23:15
Hm.. hab's nicht alles gelesen, aber das macht mich stutzig:


Lenker
Ein anderer Lenker muss immer eingetragen werden. Die meisten Zubehör-Lenker werden vom Hersteller mit ABE, Gutachten oder Festigkeitsnachweisen versehen, so dass eine Eintragung in der Regel keine Probleme macht.

Hä?? Seit wann müssen Teile, die eine ABE haben, dennoch eingetragen werden??


Gruss
Kai

Cheffe
28.12.2008, 23:19
Nee, Kai, da haste Recht. Ist Blödsinn, was se da geschrieben haben bezogen auf die ABE.

JG33
03.01.2009, 12:26
na ja, das kommt darauf an. hatte mal nen honda crx mit sportlenkrad (mit abe). in verbindung mit einer nicht serienmäßigen rad-reifen-kombination musste ich das lenkrad extra eintragen lassen, trotz abe.

unter umständen kann das also schon hinkommen.

koerperkarl
04.01.2009, 00:22
Mahlzeit,

bei solchen Fragen kann ich Euch auch weiterhelfen (man muss halt immer die Auflagen der ABE beachten)

grüße
andreas

Shmuu
06.01.2009, 18:05
danke cinzano
kannte die seite bislang noch nicht
finde da kann man die ein oder andere
nützliche nachlesen, thx :bravo: !

gruß stefan

HolgiV6
07.01.2009, 01:02
ABE's gelten meistens nur im zusammenhang mit originialzustand alle betreffenden teile
drum mußte halt ein Sportlenkrad beim Auto trotz ABE eintragen lassen wenn die bereifung nicht mehr Serienmäßig ist. da ja ganz andere lenkkräfte entstehen