TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)

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Markus
03.07.2013, 07:51
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Rilcom
03.07.2013, 07:51
Hey Morgen !

Ich versuche derzeit herauszufinden, ob Mischbereifung beim Motorrad einen erheblichen Mangel rechtfertigt ?

Meine Freundin ist gestern hin zum TÜV und dieser meinte, sie müsste wiederkommen. Mit Mischbereifung käme sie nicht durch.
Die Reifen hat der TÜV Prüfer sich nicht mal weiter angeschaut, weder das Profil noch das Alter.

Wisst ihr vielleicht etwas dazu ?

Danke.

Nadine
03.07.2013, 08:12
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
beiker
03.07.2013, 08:12
Wennn ich das richtig verstanden habe....

Es gibt keinen Unterschied mehr bei den Mängeln...

Mängel = keine Plakette;)

Gruß
Berthold

Rilcom
03.07.2013, 08:17
Wie jetzt :confused:

d.h. selbst mit geringem Mangel gehts nicht mehr durch ?

beiker
03.07.2013, 08:19
So hatte ich das verstanden, hab damals aber nur mit einem "halben Ohr" hingehört.

Seit letzem Jahr ist das so, dafür wird der TÜV nicht mehr zurückdatiert;)

Übrigens brauchst Du Reifenfreigaben für das Mopped, in denen steht bestimmt nichts von Mischbereifung...

HolgiV6
03.07.2013, 10:03
Wie genau weis ich nicht
aber selbst mit defektem Standlicht bekommste kein TÜV mehr ;)

Mischbereifung darfste am Motorrad auch nicht fahren!!!!
Also vorne Pirelli und hinten Michelin ist verboten
was man darf sind unterschiedliche Reifen von einem Hersteller wenn es dazu eine Freigabe gibt

mace
18.12.2013, 21:40
es ist so:
das mängelsystem beim tüv ist vorgestuft. das heißt auf dem papier, dass ein prüfer da nichts dran ändern kann( klar einige weichen davon ab, gibt aber immer wieder §reiter die das da gaz genau nehmen) das ist das 1. problem.
und 2. nein man darf keine 2 reifenhersteller zur gleichen zeit fahren! das ist schon seit ein paar jahren so;) am besten schon mal n neuen holen und nen 10er für die neue prüfung blechen

ich hoffe ich konnte helfen;)

MT09
11.09.2016, 10:52
Ich versuche derzeit herauszufinden, ob Mischbereifung beim Motorrad einen erheblichen Mangel rechtfertigt ?

Ja, ist nicht erlaubt und es wird demzufolge auch keine Plakette zugeteilt.

Mito
17.09.2016, 19:08
Umdenken ist angesagt: Mischbereifung am Kfz ist seit Alters her Diagonal gemixt mit Radial!!!
Mischen von Marken ist nicht verboten!!!

Mito
17.09.2016, 19:25
Umdenken ist angesagt:
Mischbereifung am Kfz ist seit Alters her Diagonal gemixt mit Radial verboten!!!
Mischen von Marken ist nur verboten wenn die FZ-Papiere entsprechende Eintragungen aufweisen!!!
Unterschiede zwischen PKW und Krad werden in den Vorschriften nicht erwähnt, nicht mal bei der für die Ermittlung der Mindestprofiltiefe

HolgiV6
18.09.2016, 20:52
Ohne Freigabe wird es dir aber kein TÜV Prüfer abnehmen
und in keiner Freigabe wirst du Markenmischungen finden

Mito
19.09.2016, 09:52
Holger, du verwechselst die (grundsätzliche) Gesetzeslage mit den einzuhaltenden Bedingungen, die durch Gutachten/Kfz-Brief festgeschrieben sind.

Wenn aktuell ein Hersteller nur einen Reifen festschreibt (weil er nur für den die Haftung übernehmen will) geht eine Änderung NUR über einen Fahrversuch bei der TÜ---1h=130€+Gutachten+Eintragung beim LK, oder Austragung jeglicher Reifenbindung mit einer generellen Freigabe durch den FZ-Hersteller.

HolgiV6
19.09.2016, 21:28
Bei aktuellen Modellen gibt es im Normalfall keine Reifenbindung mehr

Und auch vorher konnte man die Reifenmarke wechseln wenn es eine Freigabe gibt/gab
Musste man dann allerdings mitführen

Mito
21.09.2016, 10:19
aber wie vorher schon richtig angemerkt:
auch die Reifenfreigabebescheinigung eines Reifenherstellers berechtigt NICHT zur Markenmischung!
Da hilft nur austragen der Reifenbindung mit Bestätigung des FZ-Herstellers

Mito
29.09.2016, 22:43
anlässlich des letzten Tüv-Termins nachgefragt---Antwort vom Prüfer: "Alle eingetragenen Reifengrössen können (vorn mit hinten) kombiniert gefahren werden"

Uli
09.05.2017, 05:27
ich war gestern beim TÜV. Meine Bescheinigung über Reifenfreigaben wollte er nicht sehen, aber da beide Standlicht Birnen kaputt sind ist das ein schwerer Mangel.
Brennt eine nur nicht ist das ein geringer Mangel und es gibt die Plakette.

zagor
22.05.2017, 23:53
Ich konnte beim TÜV meine Freigabe nicht finden, dann hat er versucht am PC was zu finden, schaffte es aber auch nicht. Am Ende bekam ich die Plakette auch ohne. Ich frage mich auch wer einem Reifen aufziehen würde die keine Freigabe haben. Seit dem stecke immer eine unter den Sitz.

Stoppel
27.05.2017, 08:27
Wiwso nicht? Nur weil ein Reifen nicht Freigegeben ist muss er ja nicht schlecht sein . Für mein Z Model testet Conti zB garnicht mehr, da sie bei Topspeed zu Heckpendeln neigen kann. Das wiederum hat aber nichts mit dem Reifen sondern mit dem Serienfahrwerk in kombi mit dem kurzen Radstand zu tun.

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