Der absolute Gipfel!!!

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Markus
30.07.2012, 21:30
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Der absolute Gipfel!!!” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

sir lonn
30.07.2012, 21:30
lest euch das mal durch:
http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/index.php?page=Thread&threadID=87217 (http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/index.php?page=Thread&threadID=87217:motz:)

Nadine
30.07.2012, 21:35
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
NaddlHH
30.07.2012, 21:35
Heftig :eek:

sir lonn
30.07.2012, 21:37
ich wüsste nicht wie ich in der situation reagiert hätte.

CosyOne
30.07.2012, 21:52
Ich hätte die Rennleitung angerufen, Zeugen und Beweise waren ja da! ;)

HolgiV6
30.07.2012, 21:57
Na das hat ja gedauert bis das hier gelandet ist :cool:

Rennleitung fertig

crystan
31.07.2012, 00:24
Da hat jemand nich mehr alle Latten am Zaun !

Ich hätte wohl auch die Polizei aktiviert, bevor es den nächsten trifft O_o

Franca 64
31.07.2012, 18:32
Auf jeden Fall hätten da die "Freunde und Helfer" informiert werden müssen!
Habe da mal was kopiert:


Das ist justiziabel!
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr



(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er



1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen
von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315
Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die
Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

... gar nicht auszudenken, wenn dieser Idiot getroffen hätte...

sir lonn
31.07.2012, 18:35
wenn ich das richtig lese, geht der kerl also in den knast?

Franca 64
31.07.2012, 18:38
wenn ich das richtig lese, geht der kerl also in den knast?

... wenn dabei auch noch "mehr" passiert wäre bestimmt.

Andros
31.07.2012, 19:01
es könnte auch so schon sein das er in den knast geht, zu dem eingriff in den straßenverkehr könnte auch nach ermessen des richters eine strafe wegen versuchter körperverletzung und beleidigung kommen

HolgiV6
31.07.2012, 21:13
Kommt doch auch drauf an ob er sich vorher schon was zu schulden kommen lassen hat
wird doch anfangs meist zur Bewährung ausgesetzt die Strafe

franky
31.07.2012, 21:24
Ich hätte die Rennleitung angerufen, Zeugen und Beweise waren ja da! ;)

Sowas wird eh nach ein paar Monaten eingestellt. Mich hat mal ein Nachbar mit einem Hammer bedroht und wollte mich damit Attackieren. Da ich Kampfsport mache und er dazu glücklicherweise, noch eine ziemliche Pfeife war, ist mir glücklicherweise nichts passiert. Ich habe ihn dann wegen versuchter Körperverletzung angezeigt. Ich hatte sogar mehrere Zeugen, dass er mich mit einem Hammer angegriffen hat. Trotzdem wurde das Verfahren gegen meinen Nachbar eingestellt. Der Hat hier auch schon andere Nachbarn bedroht unter anderem auch einen leicht Behinderten trotzdem läuft der noch frei rum. Da muss schon was passieren, dass die so Idioten einsperren. Da kann man der Rennleitung noch nicht mal böse sein, dass die so Leute nicht einsperren das Gesetz ist einfach in manchen Punkten fehlerhaft.

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