Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?

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Markus
29.03.2011, 12:52
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

AndyAndy
29.03.2011, 12:52
Hallo Forum,
eine Frage in die Runde geworfen...
Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich? :confused:

Nadine
29.03.2011, 14:24
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
tobi
29.03.2011, 14:24
Ja!

Aber denk an die EVB-Nummer der Versicherung!

Aber nicht mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle fahren ;)

AndyAndy
29.03.2011, 14:39
Okay,
und wie genau macht man es am besten????
wann Abmelden, wann wieder neu An- Ummelden???

tobi
29.03.2011, 14:46
Du hast entweder rote Nummern oder ein anderes Auto.
Machst du Nummernschilder ab, gehst zur Zulassungsstelle, Verklickerst denen das du ein neues Auto hast, aber das alte Nummernschild behalten wirst, dann musste die Aufkleber abmachen, bekommst dann neue drauf und fertig ;)

Kann man alles in einem Gang machen!

Black-Hawk
29.03.2011, 15:20
seid gegrüßt!
da bin ich mal ein zweifler vor dem herrn!
wie ist das, wenn "andy" mit dem alten fahrzeug eine straftat begangen hätte?
:sonicht:

tobi
29.03.2011, 15:25
seid gegrüßt!
da bin ich mal ein zweifler vor dem herrn!
wie ist das, wenn "andy" mit dem alten fahrzeug eine straftat begangen hätte?
:sonicht:



dann wird er die absitzen müssen
habe das prozedere mit meinen autos schon mehrmals gemacht und mit meinen moppeds auch!
warum sollte es nun bei ihm nicht funktionieren?

AndyAndy
29.03.2011, 16:00
wie ist das, wenn "andy" mit dem alten fahrzeug eine straftat begangen hätte?[/B]

HALLO!
AndyAndy immer lieb....
vielen Dank für die Infos :)

franky
29.03.2011, 19:49
Hallo Forum,
eine Frage in die Runde geworfen...
Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich? :confused:


Bei uns in Witten fragen die sogar nach, ob du dein altes Kenzeichen behalten willst. Ich habe heute zufällig meinen alten Polo abgemeldet und gleichzeitig meinen neuen, gebrauchten Scenic angemeldet. Die Dame im Straßenverkehrsamt hatte mich sofort gefragt ob ich die alten Schilder an meinem neuen Auto weiterverwenden will. Ich habe natürlich nein gesagt, da meine alten Schilder schon recht mittgenommen aussahen und sie damals beide zusammen nur 14€ kosteten das war ein Fehler wie sich später heraus stellte. Die neuen Schilder sollten dann nämlich fast 40€ kosten bei dem gleichen Schildermacher, bei dem ich damals die Schilder für 14€ gekauft habe.

Jok3r
29.03.2011, 21:29
Ein Bekannter wollte auch ein neues Auto mit dem alten Kennzeichen. Die auf dem Straßenverkehrsamt haben ihm gesagt, dass das alte Fahrzeug dafür drei Tage abgemeldet sein muss damit er das Kennzeichen auf dem neuen Fahrzeug wieder verwenden kann. Informier dich am besten wie das bei euch gehandhabt wird.

Gruß Tobias

sir lonn
29.03.2011, 21:31
bei uns kann man das sofort erledigen.
also altes fahrzeug abmelden, und sofort ein neues mit dem alten kennzeichen zulassen.

AndyAndy
30.03.2011, 03:38
ich ziehe meine Frage zurück, und nehme Tor 3... :rolleyes:
jetzt bin ich genau so weit wie am Anfang.
ist wohl vom zulässigen Strassenverkehrsamt abhängig.
ich erkundige mich bei meiner Kfz. Zulassungsstelle des Vertrauens :tuedelue:

tobi
30.03.2011, 09:12
Ein Bekannter wollte auch ein neues Auto mit dem alten Kennzeichen. Die auf dem Straßenverkehrsamt haben ihm gesagt, dass das alte Fahrzeug dafür drei Tage abgemeldet sein muss damit er das Kennzeichen auf dem neuen Fahrzeug wieder verwenden kann. Informier dich am besten wie das bei euch gehandhabt wird.

Gruß Tobias


Nein, das ist falsch so. Dann haben die den in dei Pfanne gehauen.
Früher war das mal so, aber 3 MOnate und nicht 3 Tage!

helix07
02.12.2014, 20:32
interessant für 2015..

http://www.kfz-auskunft.de/news/19322.html

CBäR
05.12.2014, 11:30
Gebe ich dir grundsätzlich recht, aber hat mit der Ausgangsfrage keine Gemeinsamkeit.
Die neue Gesetzesregelung bezieht sich auf ein und das gleiche KFZ (durch Umzug kann die Ummeldeprozedur entfallen), der Frager wollte ja ein und das gleiche Kennzeichen für zwei unterschiedliche Autos bei der gleichen Meldebehörde (altes Auto/neues Auto).

Ich finde die neue Regelung im Übrigen blöd, dann kann man auch die Städte-/Landkreis-bezogene Kennzeichnung gleich fallen lassen. Was bringt das für einen Vorteil in München als zugereister Münchner mit einem HH-Kennzeichen rumzufahren?

Viel interessanter ist die neue Regelung zur Tageszulassung, die nun künftig KFZ-bezogen ist. Also nix mehr Tageszulassung abholen und damit drei Autos oder Mopeds probefahren, sondern zukünftig muss man genau wissen, welche Auto/Mopeds man probefahren will! Man benötigt die FIN und die Tageszulassung gilt dann auch nur für dieses eine Fahrzeug! Schön doof.

zagor
08.12.2014, 23:15
ich ziehe meine Frage zurück, und nehme Tor 3... :rolleyes:
jetzt bin ich genau so weit wie am Anfang.
ist wohl vom zulässigen Strassenverkehrsamt abhängig.
ich erkundige mich bei meiner Kfz. Zulassungsstelle des Vertrauens :tuedelue:

:D

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