Kellermann Micro 1000 DF

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Markus
30.12.2008, 15:34
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Kellermann Micro 1000 DF” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

EhemaligerBenutzer_201401120007
30.12.2008, 15:34
Da hat Kellermann mal wieder was geniales ausgetüftelt:

Micro 1000 DF, LED-Blinker mit integriertem Rücklicht!

http://pdfkatalog1.louis.de/pdf/0870.pdf

Ist ´ne pdf. Kann das Bild nicht so einbinden... :(

Kurz die Fakten:
- ersetzt Blinker, Brems- und Rücklicht
- Kellermann HighPower LED-Technologie
- Long Life Protection Guard©
- Sensationelles Erscheinungsbild, das Zeichen setzt
- Dürfen nur paarweise montiert werden
- E-geprüft als hinterer Blinker und Brems-/ Rücklicht

Find´ ich gut. Man kann somit jetzt komplett auf das reguläre Rücklicht verzichten!
Jetzt müsste es die nur noch im Design der Rhombus geben! :bravo:

Nadine
30.12.2008, 16:17
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
AndyAndy
30.12.2008, 16:17
jep total cool :eek:

gibt es Maße die ein Rücklicht einhalten muss?
von Fahrbahn bis Rücklicht usw.

Ninja Hagen
01.01.2009, 14:35
Hab's auch gestern erst gesehen. und war sehr überrascht, dass sowas zugelassen wurde. Hätte ich in unserem Bürokratenstaat soo nicht erwartet.

Schade, dass meine Rhombus schon da sind.. ;-)

Gruss
Kai

Cheffe
01.01.2009, 14:40
Ich würde behaupten, dass die als einziges Brems-/Rücklicht bei den meisten Motorrädern eher nicht gut aussehen. Fakt ist, dass die Hersteller nachwievor ein serienmäßiges Brems-Rücklicht verbaut haben und verbauen werden. Dieses wäre dann ja quasi überflüssig.

Ich war allerdings bei meinem Umbau schon am überlegen. Ich könnte das kleine Rücklicht leicht wieder entfernen und das entstehende Loch wieder mit GFK verschließen. Aber ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob es überhaupt gut ausschaut, wenn die ganze Zeit während der Fahrt hinten die beiden "Blinker"-Gehäuse rot leuchten... Dadurch fallen die nur auf.

Und in den meisten Fällen sind die Blinker doch mehr ein notwendiges Übel und werde gerne deswegen möglichst klein dimensioniert gewählt, damit sie optisch wenig auffallen und nicht die Linie des Bikes zerstören.

Schwierig. Aber die Kellermann-typische Preisvorstellung macht die Entscheidung dann doch einfacher... ;)

AndyAndy
01.01.2009, 14:57
Schade, dass meine Rhombus schon da sind.. ;-)

ein Frohes Neues Jahr euch allen....

@ Kai
ich nehme sie dir gerne ab... :zustimm:
Andy

JG33
03.01.2009, 18:36
ich kann mit den neuen kellermännern auch nicht so viel anfangen. für mich gehört das rücklicht in die mitte.
die lösung mit den blinkern im rücklicht gefällt mir da schon besser.
aber leider leider ...

EhemaligerBenutzer_201401120007
03.01.2009, 19:29
die lösung mit den blinkern im rücklicht gefällt mir da schon besser.
aber leider leider ...

... nicht ganz TÜV-Konform ... :mad:
(mir gefällt´s aber auch besser)

Ninja Hagen
03.01.2009, 20:30
... nicht ganz TÜV-Konform ... :mad:
(mir gefällt´s aber auch besser)

So wird's in den anderen Foren auch diskutiert.

War auch zunächst voll begeistert, aber je mehr ich drüber nachdenke, desto weniger

mag ich's. Ich denke auch, das Rücklicht gehört in die Mitte, und gross sollte es sein.

Ist ja meine Sicherheit.

Wenn da plötzlich die Blinker knallrot aufleuchten, dann denkt der Hintermann wohlmöglich, das sind rote Blinker ( gibt's ja bei den Ami's ) aber er kommt vielleicht nicht so schnell drauf, dass du bremst... und dann kann es ja schon zu spät sein.

@Andy: ergo behalte ich meine Rhombus, aber du weißt ja: Ich beschaffe dir gerne NEUE!

Gruss
Kai

AndyAndy
03.01.2009, 20:45
@Andy: ergo behalte ich meine Rhombus, aber du weißt ja: Ich beschaffe dir gerne NEUE!

hab ich mir schon Gedacht.....:dagegen:
heute ist nicht mein Tag, die Spiegel sind auch schon wech....:motz:

Shmuu
06.01.2009, 21:14
also ich finde die dinger auch nicht so toll :dagegen:
find es mit rücklicht ( am besten ein schwarzes ;) )
und normalen mini-blinker um einiges besser.
aber gott sei dank sind geschmäcker verschieden.

gruß stefan

AndyAndy
15.01.2009, 15:00
... nicht ganz TÜV-Konform ... :mad:
(mir gefällt´s aber auch besser)

so jetzt kommt Ihr....

LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX.... :confused:

http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999

Ninja Hagen
15.01.2009, 15:49
so jetzt kommt Ihr....

LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 mit Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blinker alles E geprüft. ERMAX.... :confused:

http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999


Ja, ja...

mal abgesehen davon, dass ZMG mit seinen Preisen einen an der Waffel hat.

Die Blinkergeschichte ist def. nicht zugelassen so...

Siehe z.B. hier

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=270288787948&cguid=c996c94811c0a0aad587eb07ffc84924

LED-RÜCKLICHT MIT BLINKERFUNKTION
Montagefertige Lieferung . Entsprechende Widerstände sind bereits integriert . Super Optik

Einfacher können Sie Ihr Motorrad kaum umrüsten! Das Rücklicht entspricht in Form und Funktion dem Original-Rücklicht und wird einfach im Tausch an die Originalhalterung montiert. Das Rücklicht verfügt über moderne LED-Technik. Je nach Fahrzeugmodell verwenden wir für den einfachen Anschluss einen Kompaktstecker der dem Originalen entspricht oder einen speziellen Glühlampensockel den Sie anstelle Ihrer Glühlampe einsetzen. Die integrierten LED-Blinker können Sie optional anschließen, es sind keine zusätzlichen Widerstände notwendig. In Kombination mit den integrierten Blinkern ist das LED-Rücklicht nicht E-geprüft und im Bereich der STVO nicht zulässig. 100% illegal und nur für Showzwecke!
Dieser Artikel ist für folgende Modelle geeignet:
- Kawasaki Z 1000, 07-08



Gruss
Kai

EhemaligerBenutzer_201401120007
15.01.2009, 16:02
Kai,
woher willst Du das wissen? Nur weil´s in einer eBay-Auktion steht?

Außerdem handelt es sich bei den Rücklichtern um andere Hersteller und sogar andere Modelle. Somit ggf. auch andere Abmaße und andere Möglichkeiten der Abnahme.

Vielleicht hat der eine Hersteller das Geld für die Zuteilung einer EU-Zulassung ausgegeben, und der andere halt nicht!

Verlasst Euch bitte bei Rechtsfragen nicht auf irgendwelche Infoblätter oder Ebay-Auktionen. Man sollte immer nach den geltenden Rechtsvorschriften schauen, dann ist man auf der sicheren Seite! ;)

Ninja Hagen
15.01.2009, 17:17
Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.

Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.

Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!

Gruss
Kai

HolgiV6
15.01.2009, 17:30
Genauso siehst aus, egal was auf irgendeinem Wisch steht der bei solchen Leuchten dabei ist oder der Verkäufer einem erzählt. Blinker müssen einen Mindestabstand haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !

EhemaligerBenutzer_201401120007
15.01.2009, 18:23
Ja, das Rücklicht für die Z1000 07/08 war nur ein Beispiel. Wobei der EBAY Link schon verlässlich ist, Gewerbliches Insereat und ich kenne den Inhaber, habe dort auch schon eingekauft. Der verkauft Lichter und Leuchten in großem Stil, und das nicht erst seit gestern.

Mag ja sein, aber willst Du Dich im fall der Fälle auf einen eBay-Link berufen?! :nea:


Wie dem auch sei, jedes Kind weiss, dass die Blinker einen gewissen Abstand zueinander haben müssen.
:dafuer: Ja, eben. Aber wie definiert man "einen gewissen"!? ;)


Hierzu der Text aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.

Berichtige mich bitte, wenn dieser Paragraph keine Gültigkeit mehr besitzt!


Das kann ich Dir so spontan auch nicht sagen. Muss ich mal in Ruhe nachlesen. Aber Du hast hier ja auch nur den lex generalis aufgezeigt.

Beispiel:
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.
Für die Fahrtrichtungsanzieger könnte es also auch einen lex speciales geben, der von der "Norm" abweichen lässt.
Und durch EU-recht wird mittlerweile so einiges möglich, was vorher undenkbar war...

Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.

AndyAndy
15.01.2009, 18:46
Ich werd mich mal etwas intensiver mit der Materie beschäftigen, wenn ich Zeit finde.

nur gut das wir hier im Forum so Kompetente Leute haben... :dafuer:
ich als "Normal Bürger" hätte jetzt die Rückleuchte eingebaut und gut.
aber wenn ihr zwei beiden euch noch nicht mal grün seid.....:nachdenklich:

Ninja Hagen
15.01.2009, 23:05
Ehrlich gesagt, ist es mir auch ziemlich egal, was andere Leute sich an's Bike bauen oder nicht. Mein Bike soll gut fahren, gut aussehen und einem Gesetzeshüter nicht gleich die Zornesröte in's Gesicht treiben, wenn er es begutachtet. Jenseits geltender Bestimmungen bewege ich mich auch so ab und zu.... ;-)

Gruss
Kai

koerperkarl
16.01.2009, 10:29
Die Geräuschentwicklung eines Krads ist auch mit einem max. Geräuschpegel geregelt. Aber hier gibt es auch Ausnahmen, wenn denn die Zubehörauspuffanlage z.B. mit einem "E" versehen ist. Dann darf die gesetzlich vorgeschriebene Lautstärke (innerhalb einer Toleranz) überschritten werden.

diese Toleranz ist so gering, dass sie schon ausgebrannte Original-Anlagen nach ein paar Jahren ausschöpfen! Die meisten Zubehör-Anlagen sind nach ein zwei Jahren so nicht mehr zulässig.

Mit der Blinker-Geschichte hat Kai vollkommen Recht.

gruß
andreas

Krass_grün
16.01.2009, 12:35
Hm, jetzt bin ich aber etwas durcheinander! Als ich mir letztes Jahr meine Kellermänner hinten verbaut habe, habe ich mich nach den angaben im "beipackzettel" von den Kellermännern gehalten. Dort steht das ich nach EU Richtlinie einen mindestabstand von der senkrechten des Motorrades zum inneren Rand des Blinkerglas von 90mm einhalten muß!
Oder gilt EU Richtlinie nicht in D???

Wenn das jetzt so, ist das HIER die 120mm eingehalten werden müssen, dann könnte ich:bad:!!!
War ne Sau Arbeit die teile so ins Heck zu verbauen, und dann ist am ende jetzt alles für ***** gewesen, weil dann so ein TÜV oder DEKRA Mann wegen 30mm zu wenig weigert mir ne neue plakette zu geben!
Ich sehe mich schon im April platzen, wenn ich zum Tüv muß und der Heini mit nen Zollstock kommt und hinten rumfuchtelt!!

Gruß Uwe

AndyAndy
16.01.2009, 14:35
Sorry Uwe...
hab mal eben was rausgekramt
Beilagzettel von den Micro 1000 Serie
und da steht "120mm"....
genau wie in der Montagerichtlinie.
hmmm...

HolgiV6
16.01.2009, 20:51
@Uwe
denke mal solange sie von der breite her neben dem Kennzeichen sind wird da keiner meckern

Krass_grün
17.01.2009, 00:13
54Ich weiss nicht ob man es so lesen kann? Sonst muß ich es noch einmal machen!

Krass_grün
17.01.2009, 00:25
So, hab mal nur das wichtige ausgeschnitten.

HolgiV6
17.01.2009, 00:38
also müssen die Blinker 18cm auseinanderliegen, mit dem Blinkglas

kommt also hin mit den gesetzlichen 17cm, da gibt kellermann wohl lieber 1 cm reserve dazu

Krass_grün
17.01.2009, 00:54
Ja so ist es! Also sind es nicht die 2x12cm sprich 24cm die sie auseinander liegen müssen?!?

Aber wie kommst du jetzt auf Gesetzliche 17cm?

Bob Harley
17.01.2009, 00:59
Meine Blinker sind auch ganz leicht vom Nummernschild überdeckt, hat auch noch kein Tüv Onkel wat drüber gesacht...:big_boss:

Krass_grün
17.01.2009, 01:04
Wat soll der auch schon sagen! Bei deinem Kuchenblech geht das ja auch nicht anders!:lol:

Bob Harley
17.01.2009, 01:09
:motz::motz::motz:.......:hunter:

Krass_grün
17.01.2009, 01:15
In der richtigen Stadt siehst so aus!:cool::tuedelue:

Krass_grün
17.01.2009, 01:17
Ich meine so

AndyAndy
17.01.2009, 08:16
moin, steht in der Datenbank:
Beleuchtung
Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen. Ältere, geprüfte Leuchten sind mit der "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen. Sie müssen nur in Ausnahmefällen in die Papiere eingetragen werden (z.B. Lenkerendenblinker von Hella).
Auch bei selbstimportierten Fahrzeugen muß ein Prüfzeichen darauf hindeuten, das die geforderte Funktion "in etwa" gegeben ist (z.B. SAE-Zeichen). Eintragen lassen!

Blinker:

Ab Bj. 1962 am Kraftrad Pflicht.
Abstand hinten zueinander mind. 240 mm, vorn mind. 340 mm bei je mind. 100mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350mm.

Lenkerendenblinker:

Hella Lenkerendenblinker mit TÜV-Gutachten: Mindestabstand 560 mm. Wichtig: Ausrichtung des
Blinkers am Griffende, s. Gutachten zum jeweiligen Blinker. Lenkerendenblinker können an
Lenkern mit starker Kröpfung nach innen nicht eingetragen werden, da sie von hinten oder seitlich
(besonders mit Beifahrer) nicht mehr sichtbar wären. Bei Erstzulassung des Fahrzeug ab Bj. 1985 fordert der TÜV häufig ein zusätzliches hinteres Blinkerpaar. Am besten klären Sie dies vorab mit Ihrem Prüfer!
"Kellermann" Lenkerendenblinker sind nach EG-Recht abgenommen, haben ein entsprechendes Prüfzeichen und brauchen deshalb nicht mehr eingetragen zu werden. Das EG-Recht kennt jedoch grundsätzlich nur 2 Blinker pro Fahrzeugseite – deshalb sind diese Blinker eigentlich auch nur als vordere Blinker zugelassen. Entsprechend gilt für EG-zugelassene Fahrzeuge: Lenkerendenblinker müssen durch Heckblinker ergänzt werden.

AndyAndy
17.01.2009, 08:44
http://i4.rym.de/i/m/g/7251/heckJHCN8.jpg

http://www.kellermann-online.com/site/download/anbauanl_evo_d.pdf (http://www.kellermann-online.com/site/download/anbauanl_evo_d.pdf)

HolgiV6
17.01.2009, 13:18
@Uwe

falls der TÜV wirklich meckern sollte gibt es von Kellermann ja noch Verlängerungen soweit ich weiß, die hauste dann eben noch dran und gut
http://kellermann-online.com/km_shop/index.php?page=shop.product_details&flypage=shop.flypage&product_id=18&category_id=4&manufacturer_id=0&option=com_virtuemart&Itemid=26

Krass_grün
17.01.2009, 14:45
Moin,
Habe beim Abstand die 90mm eingehalten die Kellermann in der anbauanleitung angibt.
Wenns aber so ist, das es auf biegen und brechen die 120mm sein müssen dann werde ich wohl nicht drum herum kommen mit noch solche "formschöne" Verlängerungen zu holen!
Wobei ich mich schon frage warum Kellermann dann in meiner Anbauanleitung ein einzuhaltendes mass von 90mm angibt?
Gerade DIE sollten es doch eigentlich am besten wissen was geht und was nicht!

Gruß Uwe

Bob Harley
17.01.2009, 14:59
Kurzes Nummernschild, aber die Blinker 8 Meter aussenander:sarcastic:....kannst zur Not auch als Griffe zum schieben nehmen...:on_the_quiet2:

:D:D:D

Krass_grün
17.01.2009, 15:28
O.k Marco gut auf die Sache mit dem Kuchenblech gekontert:dafuer:

:motz::motz::motz::motz:

Bob Harley
17.01.2009, 15:33
Da drauf sollten wa ma einen...:Prost:...!!!

:cool:

Krass_grün
17.01.2009, 15:38
:dafuer:Ist gebongt, gehe schon mal mit deinem serviere Blech zur Theke und lass es voll machen!:D:Prost:

Bob Harley
17.01.2009, 15:44
Dat reicht dann ja für ALLE...!!! :D:D:D

Krass_grün
17.01.2009, 15:47
........der war noch besser!!!:bravo::bravo::bravo::bravo:

Krass_grün
19.01.2009, 16:10
So, habe mal Kellermann angeschrieben wieso bei mir ein Einbaumaß von 90mm angegeben ist und ob ich dieses auch einhalten darf!

Habe mal die Antwort hier rein kopiert:

Guten Tag Herr G********,

laut Deutschem Recht sind 120 mm vorgeschrieben, das ist richtig. Die 90 mm in unserer Montageanleitung berufen sich auf das EG Recht. Die ECE-Zulassung erlaubt es unsere Blinker nach EG-Recht anzubauen, deshalb haben wir dieses Mindestmaß in unsere Montageanleitung aufgenommen. Der Abstand von 90 mm (180 mm zwischen den beiden Innenkanten der Lichtaustrittsflächen der beiden Blinker) reicht somit aus und sie müssen keine Veränderungen vornehmen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Marion Frantzen
Team Kellermann

http://webmail.aol.com/40627/aol/de-de/Mail/get-attachment.aspx?uid=1.21509614&folder=NewMail&partId=4

Kellermann GmbH
Neuhausstraße 4-10
52078 Aachen
Tel: 0241 / 93 808 - 13
Fax: 0241 / 93 808 - 16
marion.frantzen@kellermann-online.com (marion.frantzen@kellermann-online.com)
www.kellermann-online.com (http://www.kellermann-online.com/)

Ninja Hagen
19.01.2009, 22:32
Die ECE-Zulassung erlaubt es unsere Blinker nach EG-Recht anzubauen

Dann wären wir bei der Frage, in wie weit EG Recht ( oder EU Richtline ) das Deutsche Recht bzw. die StVZO "überschreiben??


Welche Gesetzesgebung greift im Falle eine Überprüfung?

Wenn ich mit 90mm angehalten werde und mich auf's EG Recht bziehe, bekomme ich in 9 von 10 Fällen bestimmt die Antwort:" Sie sind hier aber in Deutschland, da gelten andere Gesetze!" usw..

Ich glaube, da wissen heute auch viele Gesetzeshüter, TÜV-Prüfer und Anwälte nicht immer zu 100% Bescheid..

Meine Blinker bleiben mindestens 22cm auseinander.. muss so sein, weil das Kennzeichen so breit ist... ;-)


Grus
Kai

koerperkarl
19.01.2009, 22:59
beim Moped mit EG-Betriebserlaubnis (Bj-abhängig) reichen 18cm. :wink:

grüße
andreas

Ninja Hagen
19.01.2009, 23:09
Hy Andreas,

stimmt, an dich hatte ich gar nicht gedacht, du musst es ja wissen..

Danke für den Hinweis.

Darf ich dann meine Blinker ( ob's gut aussieht, ist 'ne andere Sache ) denn über dem Kennzeichen anbringen, da dieses ja breiter ist?

Gruss
Kai

EhemaligerBenutzer_201401120007
19.01.2009, 23:44
Dann wären wir bei der Frage, in wie weit EG Recht ( oder EU Richtline ) das Deutsche Recht bzw. die StVZO "überschreiben??

Welche Gesetzesgebung greift im Falle eine Überprüfung?


Die deutsche.
Allerdings ist hier in § 20 ff StVZO das EG-Recht geregelt.
HIER (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/BJNR012150937.html#BJNR012150937BJNG000702308) findet ihr alle nötigen §§ für die hier im Thread problematisierten Themen.

Im Klartext (ohne Beamten-Paragraphen-deutsch):
Hat ein Zubehörbauteil eine E-Nummer (wie AndyAndy´s Beispiel (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/BJNR012150937.html#BJNR012150937BJNG000702308)) ist in der Regel von der Zulässigkeit auszugehen. Das EU-Recht macht mittlerweile vieles möglich.

Beispiel Andy´s Rückleuchte mit intergrierten Blinkern:

Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden.

Wichtig hierbei ist, dass es dann nur für das entsprechende Bike zugelassen ist, für das die Abnahme erfolgt ist.
Wurde z.B. ein original Rücklicht nachträglich geändert, ist dies nicht zulässig. Erstens, da das Rücklicht baulich verändert wurde und zweitens stimmt ja auch die E-Nummer nicht überein (was ganz leicht überprüft werden kann).

Bietet ein Hersteller ein Rücklicht mit integrierten Blinkern ohne E-Nummer an, darf dieses nicht genutzt werden. Auch wenn es Baugleich mit einem Rücklicht mit E-Nummer ist, da hierfür keine Abnahme innerhalb der Eu erfolgte.

Ob man das jetzt als wichtig empfindet oder nicht, bleibt ja jedem selbst überlassen. :D

EhemaligerBenutzer_201401120007
19.01.2009, 23:53
moin, steht in der Datenbank:
(...)

In welcher Datenbank denn?

Ich kann´s nicht oft genug sagen: Verlasst Euch bitte nicht auf Infoblätter, Links, eBay-Auktionen usw.
Die sind zwar oft hilfreich und bestimmt auch oft richtig.

Aber:
Im Fall eines Unfalles / TÜV-Kontrolle / :cop:-Kontrolle etc. zählt nur der Gesetzestext / Rechtsprechung. Nichts anderes...
(Aber einen netten Hinweis auf die entsprechende Verordnung kann man ja zur Not dabei haben.)

HolgiV6
20.01.2009, 00:30
das ja gerade zur oder schon länger das blöde. da gibt es einmal die STVO und dann wieder EU oder EG Recht
wer soll da noch durchsteigen wenn man sich nicht nur mit solchen Dingen bechäftigt?????? dann wird hier mal etwas geändert dort mal etwas aber mitbekommt tuts auch keiner :sonicht:

koerperkarl
20.01.2009, 16:04
Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden

ist so nicht richtig. laut EG-Recht sind 18cm hinten und 24cm vorne vorgeschrieben. Das Rücklicht ist vielleicht als Rücklicht e-geprüft. Aber nicht in Kombination mit den Blinkern. Am besten einer kauft das Rücklicht und dann gucken wir mal was für Prüfzeichen drauf sind :D

es ist nicht zulässig, da die Anforderungen nun mal überall so sind. . 93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.


grüße
Andreas

Darf ich dann meine Blinker ( ob's gut aussieht, ist 'ne andere Sache ) denn über dem Kennzeichen anbringen, da dieses ja breiter ist?


ja, darfst Du

EhemaligerBenutzer_201401120007
20.01.2009, 17:24
Eigentlich unterschreitet es den Mindestabstand der Blinker. Jedoch hat der Hersteller eine Abnahme innerhalb der EU machen lassen und das Rücklicht wurde so für die Z1000 genehmigt und darf also trotzdem in D (und der EU) gefahren werden

ist so nicht richtig. laut EG-Recht sind 18cm hinten und 24cm vorne vorgeschrieben. Das Rücklicht ist vielleicht als Rücklicht e-geprüft. Aber nicht in Kombination mit den Blinkern. Am besten einer kauft das Rücklicht und dann gucken wir mal was für Prüfzeichen drauf sind :D

es ist nicht zulässig, da die Anforderungen nun mal überall so sind. . 93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.


Also ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen, da es in der Artikelbeschreibung steht, das ALLES E-geprüft ist. Ohne die Nummer zu kennen, ist es ja auch sonst schwer zu überprüfen. Da kann man es nur von der rechtlichen Seite durchleuchten.

Beschreibung: LED Rücklicht Kawasaki Z 750 Bj.03-2006 m.Blinker Z1000 Rücklicht komplett mit integrierten Blin ker alles E geprüft. ERMAX

Aber auch in § 21a ff StVZO besagt m.E., dass ein Bauteil unter bestimmten Bedingungen eine E-Nummer erhält.
Sonst hätten ja auch die neuen Kellermänner keine Zulassung als Blinker und Rücklicht / Bremslicht erhalten.

Zu Deiner 93/92/EWG;ECE-R53;StVZO §54.
Die 93/92/EWG von 1993 und durch die 2000/73/EG ersetzt worden.

Richtlinie 2000/73/EG der Kommission
vom 22. November 2000
zur Anpassung der Richtlinie 93/92/EWG des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt
(...)
gestützt auf die Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen(3), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Bei der Richtlinie 93/92/EWG handelt es sich um eine Einzelrichtlinie des durch die Richtlinie 92/61/EWG eingeführten Betriebserlaubnisverfahrens. Daher finden die in der Richtlinie 92/61/EWG festgelegten Bestimmungen über Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten von Fahrzeugen auf diese Richtlinie Anwendung.
(2) Die technische Entwicklung erlaubt nunmehr eine Anpassung der Richtlinie 93/92/EWG an den technischen Fortschritt. Um das einwandfreie Funktionieren des vollständigen Betriebserlaubnisverfahrens zu ermöglichen, erscheint es daher notwendig, bestimmte Vorschriften der betreffenden Richtlinie klarer abzufassen oder zu ergänzen.(...):wink:
Malte

koerperkarl
20.01.2009, 18:43
wir können ja gerne wetten :cool:. Die Anforderungen sind trotzdem noch die gleichen.

Sonst hätten ja auch die neuen Kellermänner keine Zulassung als Blinker und Rücklicht / Bremslicht erhalten

Die Blinker müssen nicht 9cm vom Rücklicht, sondern von der Mittelachse aus entfernt sein!! Und das ist bei den Kellermännern ja gegeben!

grüße
Andreas :)

EhemaligerBenutzer_201401120007
20.01.2009, 18:52
wir können ja gerne wetten :cool:. Die Anforderungen sind trotzdem noch die gleichen.

Hehe,
da steig ich ein! :smoke:

Einsatz:
Der Verlierer zahlt dem Gewinner 1 Patch oder Aufkleber der Hausstrecke!
(Wenn sie dann fertig sind und Cheffe sie hat)

Biste dabei?

btw: Die Anforderungen ja, aber die können vom EU-Recht "gebrochen" werden.


Die Blinker müssen nicht 9cm vom Rücklicht, sondern von der Mittelachse aus entfernt sein!! Und das ist bei den Kellermännern ja gegeben!


Ja, stimmt. Da hast Du natürlich recht. Da hab´ ich vorhin beim posten ´nen Denkfehler gemacht... :o

koerperkarl
20.01.2009, 19:07
ok, um einen Uffbabber, dass auch nach EU-Recht die Blinker 18cm auseinander sein müssen. :Prost:

grüße
andreas

EhemaligerBenutzer_201401120007
20.01.2009, 19:24
Jein,
es geht ja hier um die Zulässigkeit dieses Rücklichtes (http://www.zmg-motorsport.com/details.php?best=24999)!
Wobei dann ja auch die Blinker nicht mehr 18cm aneinander sind...

Nur damit wir uns richtig verstehen! ;)

btw:
Anfrage an ZMG bzgl. der E-Nummer ist raus. Wenn sie uns die nennen, ist es ja ein leichtes, es zu überprüfen.

koerperkarl
20.01.2009, 19:42
ja, das schließt das ja ein. wichtig sind die Prüfzeichen für die Blinker auf dem Rücklicht. nur mit der einzelnen E-Nummer (e1) können wir nix anfangen, die sagt ja nur aus aus welchem Land das kommt. Na mal gucken was sie schicken.
Wenn wir den Hersteller wüssten und die komplette E-Nummer bekomme ich wohl was raus.
Aber so wie das aussieht, glaube ich nicht dass das 100% legal ist...sieht so billig aus.

gruß

Cheffe
20.01.2009, 20:06
Einsatz:
Der Verlierer zahlt dem Gewinner 1 Patch oder Aufkleber der Hausstrecke!
(Wenn sie dann fertig sind und Cheffe sie hat)
Aber selbstverständlich ein mit Echtgold besetzter Edel-Aufkleber/-Aufnäher mit Swarovski-Steinen. Gibt dann 'ne Sonderedition, nur für euch zwei. Da brauchs wahrscheinlich auch keine allzu große Stückzahl... :D

Ninja Hagen
21.01.2009, 00:14
Oh man... will endlich das Heck zusammen bauen..um dann zu sehen, ob ich die Blinker nicht doch noch dichter zusammen bekomme.. jetzt wo ich weisss, dass 18cm reichen!

Blöd nur, dass ich noch 4 Wochen auf ein paar Teile warten muss, sind grad beim Pulverbeschichten..

Gruss
Kai

EhemaligerBenutzer_201401120007
21.01.2009, 13:05
So, die Antwort von ZMG ist da:


Bei dem Rücklicht hat das Rücklicht eine Zulassung aber nicht die Blinker denn da ist der Abstand zu gering
Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Johannes Zimmermann

************************************************** ********************************************
Zimmermann Motorsport GmbH ( ZMG )
(...)


Heißt also, das Rücklicht mit integrierten Blinkern ist so nicht zugelassen, wie von koerperkarl geschrieben (Ohne jetzt die E-Nummer überprüft zu haben).

Was wiederum meine vorige Aussage bestätigt:
Nicht alles glauben was irgendwo geschrieben steht! :o :D

Find´s ehrlich gesagt ´ne Frechheit, dass ZMG das - augenscheinlich bewusst - falsch in die Beschreibung des Artikels schreibt. :dagegen:
Wie soll der Laie denn jetzt wissen, ob das zugelassen ist oder nicht!?

@ Andreas:
Wenn die Aufkleber da sind, suchste Dir einen auf meine Rechnung aus! ;)

koerperkarl
21.01.2009, 15:18
Find´s ehrlich gesagt ´ne Frechheit, dass ZMG das - augenscheinlich bewusst - falsch in die Beschreibung des Artikels schreibt. :dagegen:
Wie soll der Laie denn jetzt wissen, ob das zugelassen ist oder nicht!?


Ist es auch!!!!! Was meinst Du wie oft wir uns auf Arbeit mit solchen Sachen rumstreiten müssen. Auf dem Auto-Sektor ist das noch schlimmer... gerade mit Spoilerstoßstangen und Auspuffanlagen!!

Aber solche Anzeigen fallen schon fast in die Bertrugsschiene..da das ganz klar arglistige Täuschung ist. Er hat ja geschrieben ALLES E-geprüft.

Wobei man auch immer bei den großen E aufpassen muss. Da kann es nämlich sein, dass Deutschland da gar nicht beigetreten ist. Siehe gelbes Licht. gibt es auch mit E-Kennzeichnung...in Deutschland trotzdem verboten.

wurde selber schon mal beschissen mit nem Klarglas-Rücklicht. Wurde auch als e-geprüft verkauft, was es aber gar nicht war. Jetzt habe ich wieder das Originale drin.

Bei Zubehör-Teilen muss man heutzutage extrem aufpassen!!!

grüße
Andreas :wink:

Krass_grün
21.01.2009, 16:08
.. jetzt wo ich weisss, dass 18cm reichen!

Gruss
Kai

Mit dem gewissen fühlt man(n) sich doch echt besser!!!:lol::lol::lol:

EhemaligerBenutzer_201401120007
21.01.2009, 17:49
Wobei man auch immer bei den großen E aufpassen muss.
(...)
Bei Zubehör-Teilen muss man heutzutage extrem aufpassen!!!


Ja, das stimmt. Nur ein E ist nicht Okay... :D
Dazu kommt, dass die Rechtssprechung mittlerweile so umfangreich und unübersichtlich ist, dass man - wie hier auch - kaum noch durchblickt. Zu jeder Vorschrift gibt´s wieder Ausnahmen ohne Ende.

Wie soll der der 0-8-15-Normalbürger als Laie das erst verstehen?

Ich werd´ glaub´ ich die Tage mal ZMG diesbezüglich anschreiben. Find´s echt frech... :sonicht:

marko
21.01.2009, 18:19
Bei dem Rücklicht hat das Rücklicht eine Zulassung aber nicht die Blinker denn da ist der Abstand zu gering
Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Johannes Zimmermann

************************************************** ********************************************
Zimmermann Motorsport GmbH ( ZMG )
(...)


Das heisst doch nichts anderes als dass du das Teil als Rücklicht ohne Probleme verwenden darfst. Nur die eingebauten Blinker darfste eben nicht betätigen.

koerperkarl
21.01.2009, 20:45
Das heisst doch nichts anderes als dass du das Teil als Rücklicht ohne Probleme verwenden darfst. Nur die eingebauten Blinker darfste eben nicht betätigen.


das habe ich ja von Anfang an gesagt. Hier ist nur das Problem dass er geschrieben hat "alles e-geprüft"!!! Und das ist arglistische Täuschung, da es ja so nicht ist und er dies weiß
!!!!

großes E = ECE Richtlinie (Deutschland muss nicht unbedingt beigetreten sein)

kleines e = EG-Richtlinie (bindend bzw wird spätestens nach 1,5 Jahren in nationales Recht umgewandelt)

grüße
andreas

Ninja Hagen
21.01.2009, 21:06
Mit dem gewissen fühlt man(n) sich doch echt besser!!!:lol::lol::lol:


Wieso hatte ich beim Schreiben des Beitrags bloss dieses Gefühl, dass da noch was in der Richtung kommt:D:D:D:D


Gruss
Kai

HolgiV6
22.01.2009, 00:53
Wie sollen da normal Sterbliche nur den Durchblick behalten frag ich mich da ja mal :confused::eek:

Pommes
22.01.2009, 18:25
Ihr mögt sie überwiegend nicht...

ich warte drauf das sie auf den Markt kommen,
bin dabei das Heck meiner Blade umzubauen, kaufe grade dafür ein, neue Heckunterverkleidung, einen 2ten Heckrahmen den ich passend kürzen werde, ca. 15 cm kommen ab, dann kommt noch ein 2tes Heck dazu das auch um ca 15 cm gekürzt wird. Das Rücklicht fällt dann komplett weg, und da kommen dann die Kellermänner ins Spiel. :-)

pommes grüßt

EhemaligerBenutzer_201401120007
26.01.2009, 12:54
Da bin ich ja mal gespannt, wie das dann fertig aussieht...
Würd´ mich dann sehr über Bilder freuen!

Was für´n Heck soll´s denn werden? Steht das schon fest?

marko
26.01.2009, 16:08
Das Rücklicht fällt dann komplett weg, und da kommen dann die Kellermänner ins Spiel. :-)
Nun, dafür hat doch die Chopper-Fraktion schon hundert Jahre eine Lösung:
(auch ohne die tollen Kellermann-Dinger)
http://static.howstuffworks.com/gif/shovelglide-chopper-4.jpg

Pommes
27.01.2009, 09:36
Nun, dafür hat doch die Chopper-Fraktion schon hundert Jahre eine Lösung:
(auch ohne die tollen Kellermann-Dinger)
http://static.howstuffworks.com/gif/shovelglide-chopper-4.jpg


Hm... orginal Speed Triple :confused::confused:

marko
27.01.2009, 10:30
Hm... orginal Speed Triple :confused::confused:
Hä? Hab doch geschrieben Chopper-Fraktion :rolleyes:

Speed Triple Rücklicht (nicht Original) kannste dir hier anschauen:
http://www.z1000-forum.de/gallery2/v/marko/515nj/DSCF4098_k.jpg.html

speedbirdy
10.02.2009, 22:56
So.......
Jetzt werde ich meinen Senf auch noch dazu geben.
Denn ich werde mir die neuen Kellermann-Blinker mit Rücklicht auch verbauen.
Mein Originalrücklicht ist fast 1m² groß.....:tuedelue:
Na ja, fast....
Ich bin froh, das ich mittig nun Platz habe! Werde dann auch mal Bilder reinstellen. Dauert jedoch noch, da die Blinker wohl erst im April auf den Markt kommen!
Allerdings brauche ich bis dahin auch noch die Zeit, das riesige Loch in meinem Heck mit Spachtel zu verschliessen!!! :D

marko
18.03.2009, 00:40
Habe eine Heckansicht entdeckt wo sich die Teile gut machen würden

EhemaligerBenutzer_201401120007
18.03.2009, 00:57
Ja Marko,
da muss ich Dir recht geben.

Das Kennzeichen könnte dann auch schon nach oben direkt unter die Töpfe rutschen...

speedbirdy
19.03.2009, 17:47
Ich habe mir die Rück-/Bremslichter von Kellermann übrigens auf der Dortmunder Messe mal angesehen!
:zustimm:
Sind gekauft!!!!!!
Wirklich klasse und hell!

HolgiV6
20.03.2009, 00:25
ja stimmt, hell waren dir wirklich ganz übel
würd ber ertsmal die Lichttechnische Abnahme abwarten, die ja jetzt wohl so ansteht

marko
20.03.2009, 10:20
Ist man mit den Dingern schon sowas wie ein Auto?

flori12342
29.03.2009, 17:13
nein

EhemaligerBenutzer_201401120007
14.04.2009, 21:25
Hat sie denn hier jetzt schon jemand verbaut? :confused:

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