E-mails? verloren?

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Markus
05.01.2010, 12:54
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „E-mails? verloren?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

helix07
05.01.2010, 12:54
Ich habe vor kurzem eine zwar entäuschende aber dennoch konstruktive Erfahrung
mit meinen Arbeitgeber gemacht.:yeah:

Er hatte mich gebeten ihm einen Verbesserungsvorschlag zu unterbreiten.:bravo:
Für mich viele Stunden arbeit für nix.:ouch:
Als ich mit allem fertig war, habe ich ihm diese Unterlagen in pdf-format per e-mail versand, wissentlich über unsere (in)effektive Haus(schnecken)post.(es könnt ja mal was verloren gehen.)

Nun Wochen verstrichen und ich erhielt keine Rückemeldung.
Als ich nachfragte, wusste mein Chef nix davon, die e-mail wäre
bei ihm nicht angekommen o. eventuel dem spam-filter zum Opfer gefallen.:bye:

tja..dumm nur das ich einen Beleg (http://www.readnotify.com/readnotify/about.asp) habe :teufel::teufel::teufel:.
Davon weiss er ja auch nix,er bekommt es nicht mit, muß ich ihm auch nicht vor der nase halten.:unschuldig:

Ich denke mir nur meinen Teil.:dagegen:

Moral der Geschichte:
Viele wichtige e-mails, sei es Verträge,Versicherungen, Vorladungen, werden häufig
mit so einem tool gedeckt.
Diese log-files sind vor Gericht verwertbar.:cop:

also Aussreden (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/01/04/mit-e-mails-muss-gerechnet-werden/) gibet nimmer.

Nadine
08.01.2010, 11:07
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
ConnyLungis
08.01.2010, 11:07
Ich arbeite seit etwa acht Jahren mit Readnotify. Wenn es funktioniert, ist es sehr gut. Mittlerweile blocken allerdings vile Server den Dienst. Leider.

Wenn Du die richtige Einstellung hast, teilt Dir der RN Server ja auch mit, wann das PDF geöffnet wurde, und wie lange es betrachtet wurde.

Cheffe
08.01.2010, 11:09
Finde ich offen gesagt als Empfänger datenschutzrechtlich arg bedenklich.

helix07
08.01.2010, 22:06
Finde ich offen gesagt als Empfänger datenschutzrechtlich arg bedenklich.

Ich stimme dir zu, es ist grenzwertig, kommt darauf an wie ich mit diesen infos umgehe.
So lange ich sie für mich behalte und nicht damit "am Stammtisch" hausiere find ich es Ok.
Ausserdem machen es viele Firmen auch so.
Wenn ich en Abo kündige, muß ich es net mit Einschreiben+Rückschein machen.Bringt eh nix. Fx kannste vergessen.
Die elektronische Post ist mittlerweile auch gerichtlich anerkannt,
Es wird von dir erwartet daß du regelmäsig den email postfach einsiehst, aber für mich, brauche ich Rechtssicherheit,deshalb diese e-quittung.
Es hat auch besondere vorteile (net das auspionieren) z.B. folgender Sachverhalt:

"Horst ich hab die ne mail geschickt... haste bekommen?"
"Nö.. nix da"
"Horst... die hab ich dir vor 5 Tagen an deine Büro mail geschickt, und Du hast sie am nächsten Tag gelesen, hab ne Bestätigung.."
"Kann net sein!! war net im Büro! War Zuhause, lag flach wegen ne Erkältung.!"

Die hat sicher jemand anders gelesen:tuedelue:

Wenn ich meine email-Postfächer kontollieren will, behelfe ich mir mit readnotify in dem ich dort fake-mail schicke.
Wenn sie nicht ausschließlich von mir geöffnet werden... dann... ist der email-account gekappert.
Ganz einfach.

ConnyLungis
09.01.2010, 17:13
Finde ich offen gesagt als Empfänger datenschutzrechtlich arg bedenklich.


Warum ?

Cheffe
10.01.2010, 11:44
Was geht es den Absender einer Mail an, wann, wie oft, wie lange und ob überhaupt ich eine Mail gelesen habe, noch dazu, wo diese "Überprüfung" heimlich ohne jegliche Zustimmung seitens des Empfängers vorgenommen wird.

Es gibt die Möglichkeit, eine Empfangsbestätigung beim Versenden einer Mail anzufordern - standardmäßig in jedem guten E-Mailprogramm. Der Empfänger wird dann beim Öffnen der Mail darauf hingewiesen und kann es bei Bedarf auch ablehnen.

Es wird so viel über Datenschutz geredet, aber seltsamerweise sind die Leute immer gegen den Schutz von Daten, sobald es darum geht, dass sie selber möglichst viel über andere Menschen erfahren können.

ConnyLungis
11.01.2010, 23:16
Bei Einschreiben Rückschein ist es doch noch krasser. Da unterschreibt sogar eine Person eigenhändig... Man kann den Empfang sogar einer Person zuordnen. In Empfang nehmen und die Quittierung ablehnen iss nich... soll ja auch nicht sein. Mehr noch. Man kann auch sogar den genauen Ort bestimmen, an dem das Schriftstück in Empfang genommen wurde.

Es muß hierzu auch ein Pendant für emails geben, welches die Rechte des Absenders schützt. Wenn ich Dir ein pdf schicke und Du lehnst es ab, es zu lesen, dann sehe ich das. Wenn Du es allerdings liest, ist es wichtig, dass ich dann dafür auch eine Quittung habe. Sonst behauptest Du was Falsches am Ende.

Okay, zugegeben.. der Server kann auch noch ein paar Sachen mehr, die nicht so in Ordnung sind.. Wie oft das Dokument geöffnet wird, an wen es weitergeleitet wird etc.. aber diese Funktionen kann man abschalten.

helix07
03.02.2010, 22:05
Da kommen richtig krasse Zeiten (http://www.wb-law.de/news/e-commerce/1377/lg-hamburg-abmahnungen-auch-per-e-mail-moeglich-urteil-nun-im-volltext/) auf uns zu.
Was hier nicht geklärt wurde.. welchen Nachweis muß gebracht werden um den Zugang einer E-Mail nachzuweisen.
Blind Copy??Das kann´s doch nicht sein!:eek::eek:

ConnyLungis
04.02.2010, 09:55
Na klar, wo ist das Problem ?

Darüberhinaus hat nach Auffassung der Kammer die Email vorliegend als zugegangen zu gelten. Denn von einem Zugang ist auszugehen, wenn eine Willenserklärung und dementsprechend eine geschäftsähnliche Handlung so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGHZ 67, 271 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ%2067,%20271), 275; BGH, NJW 2004, 1320 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW%202004,%201320), 1321). Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind (Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 12 Rz. 1.30; Münchener Kommentar zum BGB-Einsele, 5. Aufl. Band 1, § 130 Rz. 17 f.). Wenn die Email in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, ist der Zugang für den Zeitpunkt anzunehmen, zu dem mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann. Dem Ankommen in der Mailbox entspricht es, wenn eine Email üblichen Umfangs, die wie hier bei Rechtsanwalt XXXXX laut dessen eidesstattlicher Versicherung vom 27.05.2009 problemlos angekommen ist, in anderen Mailboxen von einem Sicherungssystem des Empfängers wie einer so genannten Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert wird.

Nicht die Blindcopy war hier entscheidend, sondern die Tatsache, dass die eimail im Machtbereich des Empfängers angekommen war. Die Firewall war das Problem.

Stell Dir vor, jemand schickt Dir ein Einwurf-Einschreiben Brief. Ein paar Minuten später geht Deine Mutter an den Briefkasten, checkt es nicht und schmeisst den Brief mit der Werbung weg. Und jetzt rate mal, ob der Brief als zugegangen gilt.

Da hätten sie keinen Gerichtsprozeß für gebraucht. Hätte ich denen gleich sagen können.

helix07
04.02.2010, 18:31
Also es reicht eine "BBC" als Nachweis zum Absenden/Empfang der E-Mail. Diese "BBC" kann, zwecks Begläubigung, jede Drittperson sein, muß also kein Notar o.Anwalt sein.
O-ton ein befreudeter Anwalt.

ConnyLungis
05.02.2010, 10:52
Na dann frag ihn nochmal genau. Ein BCC Empfänger kann nur eidesstattlich versichern, daß ER die mail bekommen hat. Ein Schreiben gilt aber immer nur dann als eingegangen, wenn es im Machtbereich des Empfängers eintrudelt. Und jetzt lies nochmal genau nach:

Abmahnungen, die per Email übermittelt werden, sind zugegangen, wenn sie an eine vom Empfänger im geschäftlichen Verkehr verwendete Email-Adresse geschickt wurden und in der entsprechenden Mailbox des Empfängers angekommen sind (Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 12 Rz. 1.30; Münchener Kommentar zum BGB-Einsele, 5. Aufl. Band 1, § 130 Rz. 17 f.). Wenn die Email in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, ist der Zugang für den Zeitpunkt anzunehmen, zu dem mit einer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann. Dem Ankommen in der Mailbox entspricht es, wenn eine Email üblichen Umfangs, die wie hier bei Rechtsanwalt XXXXX laut dessen eidesstattlicher Versicherung vom 27.05.2009 problemlos angekommen ist, in anderen Mailboxen von einem Sicherungssystem des Empfängers wie einer so genannten Firewall aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert wird.

helix07
15.09.2013, 12:47
Nun ich öffne diesen "Fred" wieder weil.. na ja.. der Trend zur staatlichen Spionitis fordert eine gewisse bürgerlichen Gegenwehr.
Hier ein kleines Tool daß zwar das Abschnorcheln nicht verhindert (dafür gibet andere) , aber zumindest einem infos gibt wenn es stattfindet:
https://www.honeydocs.com/
Als freeware eingeschrenkt in seiner Funktionen dennoch sehr hilfrecih.

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