Statt zuvor 350 Euro plötzlich 1500 Euro?

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Markus
31.08.2009, 21:13
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Statt zuvor 350 Euro plötzlich 1500 Euro?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Cheffe
31.08.2009, 21:13
Der folgende Fall ist rein fiktiv und handelt von einem Motorradfahrer namens Peter und dem Motorradhändler XYZ.

Peter hat an seinem Motorrad einen Umbau vorgenommen, der eine Einzelabnahme nach §19.2 beim TÜV erfordert. Also fährt er zu seinem Motorradhändler XYZ, bei dem er die vorherigen Jahre auch immer für alle TÜV-Eintragungen war. XYZ erzählt dem Peter, dass sich im April leider leider vieles geändert habe, es neue EU-Richtlinien gäbe und somit der TÜV-Prüfer nicht mehr „mal eben so“ derartige Umbauten eintragen dürfte. Er würde sich aber gerne schlau machen, mit dem Prüfer über den Umbau und eine mögliche Eintragung reden und sich dann bei Peter melden.

Schon kurze Zeit später ruft der Händler Peter an und bestellt ihn mit seinem Motorrad her. Er sagt ihm, dass es möglich wäre, quasi als Präzedenzfall (wegen der vielen neuen rechtlichen Vorschriften und Änderungen). Peter fragt (im Beisein seines Kumpels Paul), was er denn an Kosten insgesamt zu erwarten hätte. Der Händler entgegnet, dass er mit bis zu 350 Euro rechnen müsse, da auch eine Probefahrt auf der Autobahn notwendig sei, und er selber für seine Mitarbeit auch etwas verdienen muss und will. Peter ist geschockt, geht es doch im Grunde nur um eine TÜV-Eintragung. Aber er gibt sein Okay zu dem genannten Maximalpreis zusammen mit seinem Motorrad ab, allerdings verbunden mit der Bitte, es möglichst nicht bis zu diesem Preis kommen zu lassen, wenn es denn möglich ist.

In den kommenden Tagen und Wochen muss Peter immer wieder Belege (Herkunftsnachweis der verbauten Teile, Ausdrucke mit Hersteller-Informationen zu jedem einzelnen Teil, etc.) zu dem Händler bringen. Er fragt zwischendurch (zusammen mit seinem Kumpel Paul) noch einmal nach, ob es denn bei dem genannten Preis von maximal 350 Euro bleiben würde. Der Händler bejaht dies.

Später, nachdem zwischenzeitlich seitens des Händlers und des TÜV-Prüfers noch ein für Peter und seinen Kumpel Paul erheblich aufwändiger Umbau des Umbaus notwendig wurde, fragte Peter im Beisein seiner Freundin Lotte erneut, ob das Ganze denn nun bald „ausgestanden“ sei. Der Händler erklärte, dass jetzt der Prüfer die angekündigte Probefahrt machen würde und danach wissen sie mehr. Peter fragte sicherheitshalber nochmals (also bereits zum dritten Mal, jedes Mal mit einem Zeugen), ob es bei den maximal 350 Euro bleiben würde – klare Antwort des Händlers „Ja, das sollte klappen.“.

Nach einer weiteren Woche ist Peter schon völlig auf Motorradentzug und hat so gut wie keinen Nerv mehr, ständig irgendwelche Belege anzuschleppen. Da meldet sich endlich der Händler – das Motorrad bzw. der Umbau habe die Prüfung bestanden und sei bereit zur Abholung. Also macht sich Peter zusammen mit seinem Kumpel Paul auf zum Händler. Dort können sie zunächst nur das Motorrad (ohne Papiere) abholen, da weder das Gutachten vom Prüfer, noch dessen Rechnung, noch die Rechnung vom Händler fertig sei.

Peter hat zwar sein Motorrad wieder, aber leider nicht seine Fahrzeugpapiere. Aber er bleibt geduldig und so bekommt er nach einigen Tagen einen Anruf seines Händlers, dass die Papiere fertig seien. Zusammen mit Paul fährt er direkt hin und bekommt dort vom Händler eine Summe von „gut 1.500 Euro“ genannt. Kein Wort mehr von den zuvor immer wieder genannten und bestätigten „maximal 350 Euro“. Der Händler zeigt Verständnis und bietet an, mit dem Prüfer nochmal zu sprechen. Peter und Paul sind völlig geschockt. Eine Preissteigerung von gut 500% hatten sie natürlich nicht erwartet. Einen Tag später meldet sich der Händler erneut und verkündet die „gute“ Nachricht, dass es sich nun „nur noch“ auf insgesamt 970 Euro belaufen würde, wobei die TÜV-Gebühren auf 670 Euro „reduziert“ wurden und die Kosten des Händlers auf „gnadenlos günstige“ 300 Euro.

Peter äußert sich gegenüber dem Händler, dass er damit absolut und ganz und gar nicht einverstanden sei. Das habe man nicht vereinbart, das wäre ihm das Ganze nicht wert gewesen. Es folgt eine mehrstündige Erklärung seitens des Händlers, wieso und warum dieser Aufwand überhaupt notwendig sei und wie wichtig es doch wäre, eine vernünftige Eintragung zu haben.

Peter erklärt, dass das ja alles schön und gut wäre, aber er möchte doch bitte noch selber entscheiden dürfen, was ihm was wert ist. Er hätte bei einer auch nur andeutungsweise derartig hohen Summe niemals zugestimmt, niemals den Auftrag gegeben. Lieber hätte er den Umbau einfach rückgängig gemacht oder aber das Motorrad zusammen mit dem Hinweis auf den noch einzutragenden Umbau so verkauft. Aber diese Summe wäre es ihm niemals wert gewesen. Eigentlich nicht einmal die genannten 350 Euro, aber letztlich hatte er sich ja darauf eingelassen, um eben die Sicherheit einer ordentlichen Eintragung zu erlangen.

Der Händler entgegnet plötzlich, dass er die 350 Euro einzig und alleine in dem Zusammenhang genannt hatte, dass diese alleine schon für die notwendige Probefahrt anfallen würden. Peter und Paul wollen gar nicht glauben, was sie da hören. Ihnen ist klar, dass der Händler sich vorab völlig verkalkuliert hatte und nun versucht, auf die Schiene irgendwie sein Geld zu bekommen – auf Kosten von Peter.

Peter stellt direkt klar, dass er nicht bereit ist, diese Summe zu bezahlen, das wäre anders abgesprochen gewesen und könne so nicht angehen. Da hätten dann ja auch 10.000 Euro als Endsumme herauskommen können, das wär genau so wenig vorher abgesprochen gewesen.

Der Händler erwidert, nach kurzer Überlegung, dass er bereit sei, auf seine Kosten zu verzichten, es blieben somit „nur“ die reinen TÜV-Gebühren von 670 Euro. Peter sagt, dass er auch diese in dieser Höhe nicht zu zahlen bereit sei. Er macht dem Händler das Angebot, den zuvor genannten Maximalpreis von 350 Euro um gute 15% von sich aus zu erhöhen und bietet 400 Euro, auch damit die Sache dann vom Tisch sei.

Der Händler möchte allerdings mindestens 500 Euro haben, später geht er noch auf 485 Euro herunter, weil er es einfach „fair“ finden würde, wenn Peter so quasi „die Hälfte“ der Kosten tragen würde. Alternativ biete er an, dass Peter überhaupt gar nichts zahlen müsse, nur seine Fahrzeugpapiere (ohne die TÜV-Papiere über die erfolgte Eintragung) zurückbekommen würde und sich dann nie wieder blicken lassen müsse.

Peter entgegnet, dass er aber doch wochenlang auf sein Motorrad verzichten musste, er ebenfalls viel Arbeit mit der ganzen nun erfolgten Eintragung hatte und nicht bereit wäre, nun mit „Nichts“ aus der Sache herauszugehen – er habe sich doch nichts vorzuwerfen.

An dieser Stelle endet die Geschichte insgesamt natürlich noch nicht, aber wir stellen uns einfach einmal vor, dass dies der bislang aktuelle Stand der Dinge ist.

Was sollte Peter nun tun? Einfach die zuletzt geforderten 485 Euro bezahlen und „gut ist“? Also gut 50% über dem immer wieder genannten und zuvor vereinbarten Maximalpreis bezahlen? Oder hätte Peter auch noch Möglichkeiten, die auch aus seiner Sicht „fair“ wären?

Wie schaut es rein rechtlich aus? Kann Peter verlangen, sämtliche Papiere vom Händler zu bekommen, auch wenn er nur die vereinbarten 350 Euro oder aber ggf. die von ihm bereits kulanter weise angebotenen 400 Euro (15% mehr) bereit ist zu zahlen?

Darf der Händler seine alternativ genannte Methode so durchziehen? Er behält die TÜV-Papiere, Peter brauche dann auch gar nichts zu bezahlen? Was ist dann mit dem Aufwand, den Peter hatte? Muss der Händler seine Seite des Vertrages so einfach nicht mehr erfüllen und Peter steht weiterhin ohne Eintragung des Umbaus da?

„Gehören“ dem Peter die TÜV-Unterlagen nicht eigentlich bereits? Die sind auf sein Motorrad, auf seinen Namen ausgestellt worden. Der Händler hat lediglich die TÜV-Gebühren direkt an den Prüfer vorgestreckt. Darf der Händler dieser eigentlich überhaupt einbehalten? Oder darf Peter die Herausgabe (auch ohne Bezahlung / Bezahlung von „nur“ 400 Euro) fordern und falls der Händler „den Rest“ weiterhin haben möchte, müsste er sich diesen juristisch erstreiten?

Danke für jede Meinung, jeden Rat und jeden Hinweis - egal, ob juristisch fundiert oder nicht.

Nadine
31.08.2009, 21:26
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
HolgiV6
31.08.2009, 21:26
Wie das rein rechtlich aussieht kein Plan, aber es gibt doch im KFZ Gewerbe so Schiedsstellen von der Innung die bei Streitigkeiten helfen und vermitteln
Oder gleich zum Anwalt und klären wie es rechtlich aussieht

Buellboy
31.08.2009, 23:54
Na Peter das ist eine schöne Schei.. aber mit dem Anwalt ist das so eine Sache, dann kommt der Peter nächstes Jahr noch nicht zum fahren, das der Händler den Aufwand falsch eingeschätzt hat scheint klar. Beim TÜV wird man sicher eine Auskunft über die Kosten eines Vollgutachtens bekommen liegt das bei ca 350,- dann sind auch die 135,- für den Händler noch im Rahmen.

Wenn es auch schwer fällt würde ich zahlen aber danach auch die Power des Kunden nutzen und den Händler für seine faire Preispolitik "loben" dieses Loben wird dem Händler mehr Kopfschmerzen machen als ein Prozess den sein Anwalt führt.

Grüsse

Hans

Cheffe
31.08.2009, 23:59
Beim TÜV wird man sicher eine Auskunft über die Kosten eines Vollgutachtens bekommen liegt das bei ca 350,- dann sind auch die 135,- für den Händler noch im Rahmen.
Nein, nein, Hans. Es geht NUR noch um die REINEN TÜV-Gebühren von etwa 670 Euro. Diese wurden nun nach mehrfachen Gesprächen auf 485 Euro Vergleichsangebot seitens des Händlers nach unten "gedrückt".

Dagegen steht das Angebot von Peter, zu den zugesagten 350 Euro noch 15% draufzuzahlen, also insgesamt 400 Euro zu bezahlen.

Buellboy
01.09.2009, 00:15
Das habe ich schon verstanden,

manchmal hat man zwar Recht muss aber in den sauren Apfel beißen, Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe. Mir ist zwar nicht bekannt was so ein Vollgutachten kostet, 485,- ist zwar teuer, aber wenn Peter es dann geschafft hat dann hat die Odyssee ein Ende und nicht einen zweiten Anfang.
Manchmal muss man einfach über seinen Schatten springen.........................

Grüsse

Hans

Bat
01.09.2009, 05:31
Hat den der Peter gar nichts Schriftliches - Auftrag oder so?
Einfach zahlen wäre wahrscheinlich blöd, dann muss nämlich der Peter klagen um sein Geld wieder zu bekommen und dann ist wahrscheinlich die Beweislast umgekehrt und er muss was beweisen...wenn das mit einer Schiedsstelle nicht klappt, sollte Peter einen Anwalt fragen, was am sinnvollsten ist und ob er nicht eine einstweilige Verfügung zu Herausgabe der Papiere oder sowas bekommen kann?:kp:
Es wäre aber wirklich mal interessant, ob die TÜV-Gebühren tatsächlich so hoch fahren, hat der Peter da was gesehen bei XYZ, TÜV-Rechnung? Ich finde die Aussage die wären "runtergehandelt" worden etwas merkwürdig, sowas geht eigentlich doch nicht..:confused:

Nostromo
01.09.2009, 07:54
Es gibt bei einem Kostenvoranschlag theoretisch keine Grenze die nicht überschritten werden darf. Nur bei einem Pauschalangebot darf um keinen Euro überschritten werden. Bei einem Festpreis dürfen es 15% sein, die hinzunehmen sind. Aber auch die dürfen überschritten werden, wenn es sich zum Beispiel um ein Kalkulationirrtum handelte. Die Einheitspreise dürfen zwar um max. 15% abweichen, aber die Massen fast beliebig. Es ist aber immer abhängig davon nach welcher Ordnung das Angebot abgegeben wurde (VOB, BGB, HAOI). Eine Rechnung ist aber immer erstmal zu begleichen. Man kann in einem Gerichtsverfahren dann aber vielleicht Schadensersatz geltend machen, wenn man ein günstigeres Angebot vorlegen kann und der AN es versäumt hat, rechtzeitig die Erhöhung anzukündigen. Voraussichtliche Kosten sind übrigens kein bindendes Angebot

Ich persönlich würde also die aufgerufene Kohle auf den Tisch packen, damit Seb......ähhh Peter wieder Mopped fahren kann, und im kleinen Kreis einfach immer mal wieder den Namen des freundlichen Händlers fallen lassen. Das spricht sich dann im allgemeinen fix rum.
Ich habe gehört, das man mit solchen Problemen ja auch bei div. Stammtischen immer auf offene Ohren stösst. ;)

Nebenbei währe es natürlich auch das letzte mal, das ich mit diesem Händler irgendwelche Geschäfte gemacht hätte. :stinkefinger:

Bob Harley
01.09.2009, 09:01
Es gibt eigentlich nur 2 Alternativen für mich:

Entweder im das Angebot von 400 Ocken machen...friss oder stirb!:mad:
*und er sieht mich nie wieder...:stinkefinger:

Oder Papiere und Moped abholen, und er soll sich seine Eintragungen sonstwo hinstecken....:cool:
*dieses wäre meine wahl...

Gerichtlich wird es da sicherlich keine anständige einigung geben, besonders wo der Händler zum feilschen bereit ist, wird sicherlich nen vergleich bei rauskommen....aber ob der einen zufrieden stellt glaub ich nicht....vom zeitlichen aufwand mal ganz abgesehen...:kp:

Krankerbruder
01.09.2009, 10:38
an Peters stelle wurde mich interessieren was der Prüfer dazu sagt der die Abnahme gemacht hat
Dessen Name muss der Händler ja bekannt geben und bei dem Würd ich einfach mal anrufen wie hoch die Kosten für die Abnahme wirklich waren, da ja nicht alles stimmen muss was der Händler sagt.
Und wenn diese Kosten wirklich über 670 Euro wären würde ich mir überlegen nich doch die 485 zu zahlen, und wenn die Kosten weitaus weniger sind würde ich den Händler zur Sau machen. :)

helix07
02.09.2009, 09:45
Mündliche Vereinbarungen bei Rechtsgeschäfte (Verpflichtung/Verfügunggeschäfte) sind verbindlich.

Falls er der Werkstattfuzzi die Papiere nicht rausrückt würde ich
dem Peter empfehlen ihm eine Aufwandentschädigung von 600.-euro in Rechnung zustellen.

Die wäre dann auch verbindlich.

Bob Harley
02.09.2009, 09:52
Weitere möglichkeiten zur schnellen und unkomplizierten einigung::hehehe:

- Ninja-Inkasso:aggressive:
- HS-Evil Team:bb:

:unschuldig::tuedelue:

Techgeist
03.09.2009, 21:32
Der Händler ist verpflichtet dem Kunden in kenntnis zu setzen das die kosten der eintragung oder sonstiger dienstleistung der vereinbaarten summe übersteigt, weil die 350eus waren verbindlich werden es 50 mehr muss er um erlaubnis fragen ansonsten kann der kunde dem Händler den auftrag entziehen und kann dann sich nach einer Kostengünstigere Lösung überlegen...
also Peter zur Innung anne schiedstelle bringt das nicht hilft in solchen fällen (schleich Werbung) Bikers-Recht.de...

ConnyLungis
04.09.2009, 11:34
Du zahlt die 485 Euro "unter Vorbehalt" und kriegst Deine Papiere. Danach rufst Du Deine Reschtsschutzversicherung an und lässt Dir einen Anwalt nennen, der das prüft. Durch den Zusatz "unter Vorbehalt" bleibt die Höhe der Rechnung anfechtbar.

Juristisch ist das so zu betrachten:

Haben die 350.- den Character eines FESTpreises, hätte er Dich bei Mehrkosten informieren müssen, bevor sie entstehen. Macht er das nicht, mußt Du die Mehrkosten nicht bezahlen.

Haben sie den Character eines unverbindlichen Kostenvoranschlages, darf die tatsächliche Summe 15-20% über dem vereinbarten Preis liegen, ohne daß Du informiert werden mußt. Also 420.- sind durchaus drin.

Wenn Du nichts schriftliches hast, nur befangene Zeugen, verbuche es unter Lehrgeld und zahle unter Vorbehalt die 485.- Euro. Fertig.

koerperkarl
05.10.2009, 18:51
das mit dem fahren ist richtig. Die Kosten können durchaus so hoch werden, wenn man den Stundensatz kennt. Was wurde denn alles abgenommen?



gruß
andreas

thy
18.02.2010, 17:12
Wie ist denn nun die Geschichte vom Peter und seinem Mopped ausgegangen?

AndyAndy
18.02.2010, 18:02
Peter hat dem Händler die 400.- bezahlt und anschließend das Hobby an den Nagel gehangen... :dagegen:

https://hausstrecke.de/f28-ich-biete/1753-verkauft-kawasaki-z750-exklusiver-streetfighter-umbau.html

thy
18.02.2010, 18:42
schade...

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