Ohne Fußrasten hinten.....

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Markus
20.01.2009, 16:47
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Ohne Fußrasten hinten.....” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Krass_grün
20.01.2009, 16:47
......= Einsitzer?

Hab mit nach dem letzten TÜV die Fußrasten hinten abgeschraubt und durch einen Auspuffhalter ersetzt. Somit ist das Bike ja nicht mehr soziustauglich!
Im Schein steht ja aber das es für 2 Personen zugelassen ist. Muß ich nächstesmal beim TÜV (April) die Rasten wieder dran schrauben um unnötigen ärger zu umgehen?
Oder ist denen das Latte?:confused:
Beim letzten mal war ja auch schon ne Heckabdeckung drauf und es hat keinen gejuckt.

Gruß Uwe

Nadine
20.01.2009, 17:58
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
marko
20.01.2009, 17:58
is latte. andersrum wärs problematischer. wenn einsitzer eingetragen ist, du aber mit 2 fahren willst.

EhemaligerBenutzer_201401120007
20.01.2009, 18:36
is latte.

Glaub ich nicht. Weiß es aber ehrlich gesagt nicht.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Rasten dran sein müssen. Wo soll sonst der Sozius die Füße hinstellen? Da könnte der TÜV-Onkel eine "Gefahr" entdecken...

Weiß es jemand 100%ig? :confused:

koerperkarl
20.01.2009, 19:09
Prüfer vom alten Schlag werden Dich bestimmt drauf ansprechen. Jene die sich mit der Materie auskennen werden da keine Probleme machen.

gruß

BeMiWe
20.01.2009, 19:41
Mr. BeMiWe war im Oktober ohne Fußrasten an der FZ1 beim TÜV und ist damit problemlos durchgekommen. Aber ob das generell so ist, glaub ich eher nicht - wird wohl wirklich vom Prüfer abhängen.

HolgiV6
21.01.2009, 00:39
Denke mal das kommt darauf an ob du mit Sitzpolster oder Soziusabdeckung da aufkreuzt.
Mit Abdeckung kann ja eh keiner mehr mitfahren, da brauchste auch die Fußrasten nicht
zumindest denke ich mir das mal so:confused:

Gedankenkrieger
09.02.2009, 16:25
das wäre wohl die erste sache die im durchgeregelten deutschland egal wäre. grundsätzlich ist es so, dass in der zulassung die sitzplätze angegeben sind. wenn dort eine große 2 steht, dann müssen die rasten hinten dran sein. ist dies nicht der fall, so kann es zu problemen kommen (dazu später mehr). steht da nur eine 1, dann ist es wurst.

so zu den problemen. grundsätzlich würde dann gegen die bauartspezifische zulassungsvorschrift verstoßen werden (analog anbau anderer esd usw.) dies kann grundsätzlich auch geahndet werden. wichtig ist aber, dass auch ein gewisser zusammenhang zwischen der veränderung und dem widerspruch der zulassung entsteht.

interessant und wie in manchen foren auch heiß diskutiert ist das (neben den zulassungs- und ordungsrechtlich relevanten) problem eines etwaigen haftungsausschlusses der versicherung im schadenfall. wer kennt diese aussagen denn nicht: "anderer auspuff und nun keine versicherung mehr".

dazu ist es zunächst auch absolut wichtig zu unterscheiden um welche art der versicherung es sich handelt.

so darf beispielsweise im rahmen der haftpflichtversicherung grundsätzlich keine verweigerung der leistung erfolgen (sprich, wenn einer mit einer umgebauten kiste mir ins auto fährt muss die versicherung trotzdem zahlen). selbstverständlich wird die versicherung aber auch einen etwaigen regress gegen den verursacher prüfen. dabei ist es dann wichtig, dass ein gewisser kausalzusammenhang zwischen veränderung und unfall besteht. wichtig ist dabei aber zu wissen, dass dort gewisse höchstgrenzen hinsichtlich der rückgriffe besteht.

anders sieht es in der tk und vk aus. dort werden die vorgaben erheblich verschärft und der versicherer ist berechtigt eine leistung bei vorsätzlicher manipulation zu versagen (ist auch meiner ansicht nach ganz logisch, wenn ich in einen 45 PS polo einen w 8 motor einpflanze, darf ich mich nicht wundern wenn das nach hinten losgeht.)

ergo...

a) ordnungsrechtlich : wenn du eine sitzbankabdeckung drauf hast sind die probleme recht gering, können aber konstruiert werden

b) versicherungsrechtlich : solange niemand mitfährt und dir hinten runterfällt recht entspannt zu sehen.

Broti
15.02.2009, 15:48
So wie es der Gedankenkrieger beschrieben hat ist es richtig


Es kommt aber auch auf den Prüfer an manchen ist es egal andere wiederum gehen da strikt nach Vorschrift.
Wenn du immer zum gleichen Prüfer fährst kannst du ja im Vorfeld schon mal abklären ob er es so O.K. findet

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