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Alt 09.02.2009, 15:25   #7 (permalink)
Gedankenkrieger
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Vorname: Jens
Motorrad: Kinderwagen
Beiträge: 7
AW: Ohne Fußrasten hinten.....

das wäre wohl die erste sache die im durchgeregelten deutschland egal wäre. grundsätzlich ist es so, dass in der zulassung die sitzplätze angegeben sind. wenn dort eine große 2 steht, dann müssen die rasten hinten dran sein. ist dies nicht der fall, so kann es zu problemen kommen (dazu später mehr). steht da nur eine 1, dann ist es wurst.

so zu den problemen. grundsätzlich würde dann gegen die bauartspezifische zulassungsvorschrift verstoßen werden (analog anbau anderer esd usw.) dies kann grundsätzlich auch geahndet werden. wichtig ist aber, dass auch ein gewisser zusammenhang zwischen der veränderung und dem widerspruch der zulassung entsteht.

interessant und wie in manchen foren auch heiß diskutiert ist das (neben den zulassungs- und ordungsrechtlich relevanten) problem eines etwaigen haftungsausschlusses der versicherung im schadenfall. wer kennt diese aussagen denn nicht: "anderer auspuff und nun keine versicherung mehr".

dazu ist es zunächst auch absolut wichtig zu unterscheiden um welche art der versicherung es sich handelt.

so darf beispielsweise im rahmen der haftpflichtversicherung grundsätzlich keine verweigerung der leistung erfolgen (sprich, wenn einer mit einer umgebauten kiste mir ins auto fährt muss die versicherung trotzdem zahlen). selbstverständlich wird die versicherung aber auch einen etwaigen regress gegen den verursacher prüfen. dabei ist es dann wichtig, dass ein gewisser kausalzusammenhang zwischen veränderung und unfall besteht. wichtig ist dabei aber zu wissen, dass dort gewisse höchstgrenzen hinsichtlich der rückgriffe besteht.

anders sieht es in der tk und vk aus. dort werden die vorgaben erheblich verschärft und der versicherer ist berechtigt eine leistung bei vorsätzlicher manipulation zu versagen (ist auch meiner ansicht nach ganz logisch, wenn ich in einen 45 PS polo einen w 8 motor einpflanze, darf ich mich nicht wundern wenn das nach hinten losgeht.)

ergo...

a) ordnungsrechtlich : wenn du eine sitzbankabdeckung drauf hast sind die probleme recht gering, können aber konstruiert werden

b) versicherungsrechtlich : solange niemand mitfährt und dir hinten runterfällt recht entspannt zu sehen.
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