AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
aber wie vorher schon richtig angemerkt:
auch die Reifenfreigabebescheinigung eines Reifenherstellers berechtigt NICHT zur Markenmischung!
Da hilft nur austragen der Reifenbindung mit Bestätigung des FZ-Herstellers
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"Tieferlegen"?---ihr sollt mit dem Knie und nicht mit den Füssen schleifen...
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