AW: TÜV (erheblicher Mangel: Mischbereifung)
Holger, du verwechselst die (grundsätzliche) Gesetzeslage mit den einzuhaltenden Bedingungen, die durch Gutachten/Kfz-Brief festgeschrieben sind.
Wenn aktuell ein Hersteller nur einen Reifen festschreibt (weil er nur für den die Haftung übernehmen will) geht eine Änderung NUR über einen Fahrversuch bei der TÜ---1h=130€+Gutachten+Eintragung beim LK, oder Austragung jeglicher Reifenbindung mit einer generellen Freigabe durch den FZ-Hersteller.
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"Tieferlegen"?---ihr sollt mit dem Knie und nicht mit den Füssen schleifen...
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