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Alt 04.01.2012, 09:23   #3 (permalink)
Rubber_Duck
Bauleiter
 
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RW 63
 
     
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AW: TÜV oder Baurat für DT250

Zitat:
Zitat von AndyAndy Beitrag anzeigen
Ist es nicht so…

wird der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung erst nach 7 Jahren vorübergehender Stilllegung ungültig und muss erst nach dieser Frist komplett neu beantragt sowie eine Vollabnahme gem. §21 StVZO vorgenommen werden?


wenn das Fahrzeug erst seit Februar 08 abgemeldet ist und noch TÜV hat, sollte es keine Probleme bei der Anmeldung geben. Es sieht da schon anders aus, wenn das Fahrzeug keinen TÜV mehr hat, dann erst TÜV machen und dann anmelden.
Danke Andy, das war sehr hilfreich. Die Maschine des Kollegen hat keinen TÜV mehr, aber die Prüfstelle ist nur 75 m von seiner Wohnung entfernt. Das sollte er wohl schaffen.
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